Über die Haftung bei Patientenunfällen
18.10.2016 -
Ein verbreitetes Missverständnis in Pflegeeinrichtungen ist: „Wenn dem Patienten / Bewohner etwas passiert, was man durch freiheitsentziehende Maßnahmen (feM) hätte verhindern können, dann muss man haften.“ Dr. jur. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sowie Mitbegründer und seither der „juristische Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges, hat nachfolgend für unseren Blog (www.pflege-today.de ) diese Aussage näher beleuchtet.
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