Bayrische Krankenhäuser wehren sich gegen Vorwurf der Falschabrechnung
01.08.2011 -
Die bayerischen Krankenhäuser wehren sich vehement gegen den Vorwurf, sie würden den Krankenkassen überhöhte Rechnungen stellen. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) bezeichnete die Darstellung, dass nahezu jede zweite Krankenhausrechnung falsch sei als unwahr und kränkend.
Die BKG kündigte an, dass die Kliniken sich künftig gegen unberechtigte Kürzungen ihrer Rechnungen wehren und ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht durchsetzen werden. 1.400 Klagen gegen unberechtigte Rechnungskürzungen sind bereits auf dem Weg zu den Sozialgerichten.
BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein wies darauf hin, dass die Krankenkassen in Bayern derzeit rd. 11% aller Krankenhausrechnungen nachprüfen. Bei 2,8 Mio. Krankenhauspatienten jährlich bedeute dies einen gigantischen Aufwand von ca. 300.000 Prüfverfahren. Der Anteil der gekürzten Rechnungen gemessen an der Gesamtzahl betrage 4%. Die Behauptung, jede zweite Rechnung sei falsch, ist deshalb abwegig.
Die Krankenhäuser seien überzeugt, dass auch noch bei einem erheblichen Teil dieser 4 % die Kürzungen zu Unrecht erfolgten. Bislang hätten viele Kliniken den zeit- und kostenaufwendigen Weg von gerichtlichen Auseinandersetzungen vermieden, doch künftig werde man die Ansprüche durchsetzen.
Als irreführend bezeichnet die BKG die Darstellung der Krankenkassen, dass die Komplexität des Abrechnungssystems häufigster Anlass für fehlerhafte Rechnungen sei.
Das komplexe Vergütungssystem hätten die Krankenkassen bei ihren Prüfaufträgen gar nicht im Blick, betont Hasenbein. Vielmehr würden sie Monate nach der Akutbehandlung die Notwendigkeit der im Krankenhaus erbrachten Leistungen in Abrede stellen.
Heftig kritisieren die Kliniken, dass die Kassen den Weg des Dialogs verlassen haben. Strittige Fälle seien bisher zwischen Krankenhausärzten und Prüfärzten diskutiert worden. Diesen Weg hätten die Kassen verlassen. Ohne Kontakt mit dem Krankenhaus werde nur noch anhand schriftlicher Unterlagen vom „grünen Tisch aus" geprüft.
Der Grund ist für Hasenbein klar: „Das Ziel ist möglichst viele Rechnungskürzungen. Aus der Anonymität heraus ohne fachlichen Austausch mit dem Krankenhaus lässt sich dies leichter erreichen". Der Krankenhausarzt habe keine Möglichkeit mehr, darzulegen, warum er zum Zeitpunkt der Akutbehandlung bestimmte Leistungen für notwendig erachtet habe. Nach Angaben der BKG erhöht sich der Anteil der gekürzten Rechnungen nach der Umstellung des Prüfverfahrens in den Krankenhäusern um 50 - 70%.
Besonders übel stößt den Krankenhäusern auf, dass die Vorgabe, die Ausgaben zu minimieren, dominiere und medizinische Erfordernisse sowie die individuellen Bedürfnisse des Patienten immer mehr in den Hintergrund geraten.
„Die ins Feld geführten Argumente der Krankenkassen können die Kliniken oft medizinisch nicht vertreten und gegenüber ihren Patienten nicht verantworten", so Hasenbein.
Er betonte, dass sich die BKG und die Krankenhäuser in zahllosen Gesprächen um ein sachgerechtes und objektives Vorgehen bemüht hätten. Das bewährte Verfahren mit dem fachlichen Austausch zwischen Krankenhaus und Prüfern beizubehalten, wäre ein wichtiges Element dazu gewesen. Angesichts der nun eingeschlagenen Vorgehensweise der Krankenkassen bleibe den Krankenhäusern aber keine andere Möglichkeit als der Klageweg, um ihre Position einzubringen.
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