Befragung zur Pflegekammer soll durchgeführt werden
DBfK Nordost e.V. sagt "Ja!" zur Befragung der Pflegekammer in Brandenburg
Der DBfK Nordost e.V. begrüßt das Vorhaben des Landtags in Brandenburg, in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine Informationskampagne und eine Befragung zur Pflegekammer durchzuführen.
Die Einführung einer Pflegekammer ist von großer Bedeutung für die Zukunft der Pflege in Deutschland. Eine Pflegekammer bedeutet in erster Linie eine Selbstverwaltung und Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege. Aktuell bilden sich in den einzelnen Bundeländern die ersten Pflegekammern. Aus diesem Grund begrüßt der DBfK Nordost e.V. ausdrücklich die ersten Schritte des Landtages in Brandenburg in Richtung einer Pflegekammer in Bezugnahme der professionell Pflegenden. Eine Befragung ist ein positives Zeichen, obgleich die Ergebnisse keinerlei verpflichtende Auswirkungen zur Einrichtung einer Pflegekammer in Brandenburg bedeuten. In der zweiten Jahreshälfte 2017 plant der brandenburgische Landtag eine Befragung zur Einrichtung einer Pflegekammer für professionell Pflegende durchzuführen. „Eine Pflegekammer ist für das Bundesland Brandenburg von großer Bedeutung. Nur so kann die Profession Pflege gestärkt und eine Versorgung von Pflegebedürftigen in den ländlichen Regionen sichergestellt werden. Wir unterstützen das Vorhaben der CDU und der Grünen“, so Frau Rahmel (Geschäftsführerin des DBfK Nordost e.V.). Eine Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen der Gesellschaft zu deren Wohl stellvertretend für den Staat wahrnimmt. Durch die Errichtung einer Kammer werden Qualitätsstandards und Sicherung in den Pflegeberufen sichergestellt. Die Belange der Pflegenden werden unter Beachtung der allgemeinen Interessen gefördert. Dies kann nur durch ein unabhängiges und durch die Pflege selbstverwaltendes Gremium gewährleistet werden. Diese „Unabhängigkeit“ wird durch die Pflichtmitgliedsbeiträge garantiert. Diese orientieren sich an dem Einkommen der Pflegenden und sind nicht vergleichbar mit den Beiträgen von beispielsweise Ärzten oder Rechtsanwälten. Frau Rahmel betont: „Es ist absolut wichtig in einer Befragung zur Pflegekammer die Hintergründe des Pflichtmitgliedsbeitrag zu erklären. Andernfalls wird die Befragung von vorneherein in eine bestimmte Richtung gelenkt.
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