Die Krankenhäuser fordern 3 % mehr Budget: DKG fordert eine grundlegende Nachbesserung der Gesundheitsreform
20.08.2014 -
Die Krankenhäuser fordern 3 % mehr Budget: DKG fordert eine grundlegende Nachbesserung der Gesundheitsreform. 10 bis 13 % mehr Gehalt als es der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vorsah, seien für Krankenhäuser ein schwerer Brocken, der nicht verkraftbar sei, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
Der Tarifabschluss führe nun faktisch in jene Kostenkrise, vor der die DKG immer gewarnt habe.
Für viele Kliniken stelle sich angesichts der Tatsache, dass die Personalmehrkosten nach geltendem Recht nicht refinanziert werden könne, die Existenzfrage.
„Der Gesetzgeber begrenzt den erstattungsfähigen Kostenzuwachs auf 0,63 % (2006). Wer glaubt, dass eine halbe Mrd. € Personalmehrkosten ohne Folgen für die Patientenversorgung bleiben, irrt. Der Trend zu weniger Zuwendung, mehr Stress und einer weiteren Arbeitsverdichtung ist hiermit zwangsläufig eingeleitet“, so Baum.
Wenn am Ende der außerordentlichen Tarifrunde 2006 rund 147.000 Krankenhausärzte 10 % und mehr Gehalt bekommen, dann hätten die Kliniken bis zu 1,5 Mrd. € mehr zu schultern.
Ein solch gewaltiger außerordentlicher Kostenschub könne selbst durch Rationalisierung nicht mehr von den Kliniken getragen werden. Ebenso wenig könne ein Krankenhaus wie in anderen Branchen die Preise für seine Dienstleistungen erhöhen.
Die Refinanzierung über die Vergütungen der Krankenkassen sei nicht möglich, da Gehaltssteigerungen nicht in die Krankenhaus- Fallpauschalen einflössen.
Man sei jetzt an dem Punkt, wo sich die Politik nicht mehr wegducken könne. Wenn der Gesetzgeber die Höhe der Klinikeinnahmen festschreibe, andererseits aber massive Personalkostenschübe dulde, handele er unverantwortlich.
„Die Koalition hat nun die Pflicht, die ohnehin enormen Lasten der Kliniken zur Kenntnis zu nehmen und die Gesundheitsreform 2006 grundlegend nachzubessern“, so Baum.
Die DKG fordert daher, dass die außerordentlichen Personalmehrkosten über einen gesetzlichen Tatbestand in Höhe von 3 % der Budgets refinanzierbar sein müssen und dass die mit der Gesundheitsreform geplante weitere Kürzung der Krankenhausbudgets in Höhe von 750 Mrd. € zurückgenommen werden muss.
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