IT & Kommunikation

Erweiterung des telekonsiliarischen Portfolios

16.02.2024 - Virtuelles Krankenhaus NRW bietet nun allgemeine intensivmedizinische Telekonsile an.

Das Virtuelle Krankenhaus NRW stellt eine bedeutende Ergänzung seiner Angebote vor: Ab sofort sind allgemeine intensivmedizinische Beratungen, u.a. für kritisch erkrankte Patienten nach Trauma, mit Organversagen und mit Sepsis, über Telekonsile verfügbar.

Entscheidende Grundlage für die Realisierung dieses Angebots ist die jüngst in Kraft getretene Ergänzung von Zentren für Intensivmedizin zum Zentrenbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Durch die festgelegten Qualitätsvorgaben und die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung in Form von Zentrumszuschlägen fördert der G-BA den Einsatz einer hochqualitativen, telemedizinisch gestützten intensivmedizinischen Behandlung in ganz Deutschland. Zentren können sich nun in ihrem Bundesland bewerben und – falls in NRW ansässig – sich als Konsilgeber für das Virtuelle Krankenhaus NRW qualifizieren, um ihre intensivmedizinische Expertise via Telekonsil anzubieten.

Sofortige Durchführung von Telekonsilen in der Intensivmedizin

Um die konsiliarischen, telemedizinischen Dienste unmittelbar durchführen zu können, ist das VKh.NRW nach einem Vergabeverfahren in Vorleistung gegangen, bis die Zentrumsausweisung in NRW formal erfolgt ist. Im Ergebnis wurde die Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care der Uniklinik RWTH Aachen ausgewählt, um das Telekonsilangebot ohne weitere Verzögerungen anzubieten. Konsilanfragen können ab sofort über die Website des Virtuellen Krankenhauses NRW gestellt werden.

Die Zwischenfinanzierung übernimmt das MAGS NRW, bis die Regelungen des G-BA umgesetzt sind, um die Telemedizin landesweit auszubauen.

Die Uniklinik RWTH Aachen erweitert ihre Zusammenarbeit mit dem Virtuellen Krankenhaus NRW und bringt ihre ausgewiesene intensivmedizinische Expertise in das Netzwerk ein. Damit stärkt die Uniklinik RWTH Aachen die telemedizinische Versorgung und trägt zum Aufbau eines NRW-weiten Versorgungsnetzwerke bei.

„Der G-BA Beschluss sowie die Zusammenarbeit mit dem Virtuellen Krankenhaus NRW lässt uns Expertenwissen in komplexen Behandlungsfällen einbringen. Es eröffnet die Möglichkeit, deutschlandweit telemedizinische Versorgungsnetzwerke aufzubauen und damit die Patientenversorgung maßgeblich zu verbessern," sagt Univ.-Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care der Uniklinik RWTH Aachen.

Der ärztliche Direktor des Virtuellen Krankenhauses NRW, Dr. André T. Nemat, äußert sich sehr positiv über den Fortschritt:

„Der Beschluss des G-BA markiert einen Wendepunkt in der flächendeckenden, intensivmedizinischen Versorgung und wird helfen, die Qualität ortsunabhängig sicher zu stellen. Wir freuen uns über die Ausweitung der Indikationen und Verankerung der Telemedizin im klinischen Alltag. Die Unterstützung seitens des MAGS unterstreicht die Rolle der Telemedizin im Allgemeinen sowie die Bedeutung des VKh.NRW im Besonderen für die medizinische Versorgung im Land. Ich gratuliere der Uniklinik RWTH Aachen und freue mich einen Beitrag leisten zu können hin zu einer zukunftsorientierten Intensivmedizin."

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