Hirnliga verleiht zum 11. Mal den Alzheimer-Forschungspreis
Ausschreibung des Steinberg-Krupp-Alzheimer-Forschungspreises für das Jahr 2011
Die Hirnliga verleiht im Jahr 2011 zum elften Mal den mit 5.000,- € dotierten Steinberg-Krupp-Alzheimer-Forschungspreis.
Der Preis wird insbesondere jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem deutschsprachigen Raum zugesprochen, die durch eine oder mehrere Veröffentlichungen (z.B. ihre Doktorarbeit) in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften in den letzten zwei Jahren (2009, 2010) einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag auf dem Gebiet der Demenz-Forschung geleistet haben.
Zur Bewerbung um den Preis eingereichte Publikation/en sind unter Hinzufügung des Lebenslaufes und des wissenschaftlichen Werdeganges in elektronischer Form bis zum 16.09.2011 einzusenden an
Hirnliga e.V. - Geschäftsstelle
eMail: buero@hirnliga.de
Ausschreibungsbedingungen
Für die Verleihung des Steinberg-Krupp-Alzheimer-Forschungspreises der Hirnliga e.V. gelten folgende Richtlinien:
1. Die Hirnliga e.V. verleiht im Jahr 2011 zum elften Mal den mit 5.000,00 € dotierten Steinberg-Krupp-Alzheimer-Forschungspreis. Der Preis soll insbesondere jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem deutschsprachigen Raum zugesprochen werden, die durch eine Ve-röffentlichung in den letzten zwei Jahren (2009, 2010) - z.B. ihrer Doktorarbeit - deren Ergebnisse in anerkannten, renommierten, wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert wurden, einen besonders wichtigen wissenschaftlichen Beitrag auf dem Gebiet der Demenz-Forschung geleistet haben.
2. Die Ausschreibung des Preises erfolgt öffentlich. Es werden alle Dekanate der medizinischen Fakultäten der deutschen (österreichischen, schweizerischen) Hochschulen sowie die medizinischen Forschungsinstitute schriftlich über die Ausschreibung informiert. Zusätzlich wird die deutschsprachige medizinische Fachpresse um Veröffentlichung gebeten.
3. Es werden nur Publikationen ausgezeichnet, die – unabhängig von der Nationalität des Einsenders – aus dem deutschsprachigen Bereich stammen. Die Entscheidungen des Preiskollegiums sind endgültig und erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Wird eine Arbeit von mehreren AutorenInnen eingereicht, müssen alle AutorenInnen der Einreichung schriftlich zustimmen. Der zuerkannte Preis wird in gleiche Beträge auf die AutorenInnen aufgeteilt, sofern diese nicht bei Einreichung einen anderen Schlüssel festgelegt haben.
4. Die Bewerbungen um den Steinberg-Krupp-Alzheimer-Forschungspreis der Hirnliga e.V. für das Jahr 2011 sind bis zum 16.09.2011 einzureichen: - in elektronischer Form - mit Lebenslauf und - wissenschaftlichem Werdegang - sowie einer für Laien verständlichen Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1 Seite) an die: Hirnliga e.V. – Geschäftsstelle eMail: buero@hirnliga.de
5. Die eingereichten Arbeiten werden an die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates der Hirnliga e.V. zur Begutachtung weitergereicht. Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates erstellt eine Rangliste der Arbeiten, die auf Grund der Urteile der Mitglieder zustande gekommen ist und macht dem Vorstand einen Vorschlag. Der Vorstand und die Stifterin oder ein von ihr benannter Vertreter entscheiden über die Vergabe. Mitglieder von wissenschaftlichem Beirat und Vorstand wirken bei der Beurteilung der Arbeit nicht mit, wenn diese für das Mitglied erkennbar aus dem eigenen Arbeitsbereich stammt.
6. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich einer Veranstaltung der Hirnliga e.V.. Die Teilnahme der BewerberInnen an dieser Veranstaltung ist erforderlich. Der Preis wird nicht übergeben, sofern der/die PreisträgerIn bei der Sitzung nicht persönlich anwesend ist. Die anfallenden Reisekosten der BewerberInnen zu diesem Symposium werden von den korporativen Mitgliedern der Hirnliga e.V. übernommen.
7. Die Bekanntgabe der PreisträgerInnen erfolgt in den deutschsprachigen Medien.
Kontakt
Hirnliga e.V
Postfach 1366
51657 Wiehl
+49 2262 9999 917
+49 2262 9999 916