Gesundheitspolitik

Keine gute Nachricht für Patienten

17.01.2020 -

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) bedauert die Entscheidung des Bundestages zur Organspende.

 

Der Bundestag hat mit einer Änderung des Transplantationsgesetzes die Weichen für die Zukunft der Organspende in Deutschland gestellt: Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde mehrheitlich angenommen. In der dritten Lesung stimmten 432 Abgeordnete dafür, 200 dagegen, 37 enthielten sich. Zuvor hatten die Abgeordneten mehrheitlich gegen den konkurrierenden Gesetzentwurf zur Regelung einer doppelten Widerspruchslösung gestimmt. Dieser hatte in der ersten Abstimmungsrunde 292 Zustimmungen erhalten, bei 379 Gegenstimmen. „Wir sind tief enttäuscht, dass der von uns geforderte Paradigmenwechsel zur Organspende ausgeblieben ist. Der nun beschlossene Gesetzentwurf stellt lediglich eine gewisse Modifizierung der bisherigen Entscheidungslösung dar, die wenig bewirkt hat. Das ist keine gute Nachricht für unsere schwerkranken Patienten, die dringend ein Spenderorgan benötigen, aber wegen des Mangels an Organen durchweg viel zu lange darauf warten müssen. EU-Länder, in denen die Widerspruchslösung gilt, haben überwiegend wesentlich höhere postmortale Spendenquoten pro eine Million Einwohner als Deutschland“, sagte der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU), Prof. Dr. Maurice Stephan Michel. In Deutschland gilt seit 2012 eine Entscheidungslösung, nach der eine Organentnahme nur nach aktiv bekundeter Bereitschaft zu Lebzeiten zulässig ist. Angesichts der prekären Organspende-Situation im Land war seit Anfang 2018 von der DGU und kurze Zeit später auch von anderen Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer ein Systemwechsel gefordert worden.

 

Stärkung der Entscheidungsbereitschaft

 

Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, der von Annalena Baerbock, Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, und Abgeordneten verschiedener Fraktionen stammt, soll Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Menschen sich mit der Organ- und Gewebespende auseinandersetzen und dazu eine informierte Entscheidung treffen. Er baut auf dem bislang praktizierten Weg auf und sieht eine Reihe von Ergänzungen vor. So soll die Dokumentation der persönlichen Entscheidung neben der im Organspendeausweis künftig auch in einem geplanten bundesweiten Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information erfolgen können. Zudem solle die Aufklärung über Organspenden forciert werden, so etwa auch durch Hausärzte, die ihre Patienten aktiv alle zwei Jahre zum Thema beraten und zur Eintragung in das Online-Register ermuntern sollen. Nach den bisherigen Erfahrungen wird dieses modifizierte „Weiter so“ nach Einschätzung der DGU wenig bewegen. Obwohl mehr als Dreiviertel der Bevölkerung laut Umfragen der Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen, ist die Zahl der postmortalen Organspenden extrem niedrig und der Prozentsatz der Krankenversicherten, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben, nimmt nur schleppend zu.  

 

Der im Bundestag unterlegene Konkurrenzentwurf mit doppelter Widerspruchslösung war von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach mit Unterstützung einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe initiiert worden. Er sah vor, dass jeder Bürger als möglicher Organspender gilt, sofern er nicht zu Lebzeiten seinen Widerspruch in einem noch zu schaffenden Register eingetragen hat. Sei dies nicht geschehen, erfolge eine mögliche Organspende jedoch nicht automatisch. Zunächst wären die nächsten Angehörigen zu befragen gewesen, ob ihnen ein entgegenstehender Wille des potentiellen Spenders bekannt sei.

 

„Mit der Einführung der Widerspruchslösung hätte Deutschland seinen Status als Importland von Spendenorgan sicher nicht sofort überwunden, aber der Ansatz hätte die Auseinandersetzung mit der Organspende und damit die Dokumentation des Patientenwillens vermutlich stärker gefördert als die Entscheidungslösung. Nun ist zu befürchten, dass es weiterhin bei einer Verwaltung des Mangels bleibt“, sagt Prof. Dr. Paolo Fornara. In seinem DGU-Präsidentschaftsjahr 2017/2018 hatte er sich besonders für eine Reform des Transplantationsgesetzes stark gemacht und dem bislang praktizierten System attestiert, dass es wenig bewirke. Als Urologe, Transplantationsmediziner und Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation sowie der Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer sieht er in der Widerspruchslösung die wahre Entscheidungslösung, die jedem die volle persönliche Entscheidungsfreiheit lasse. Dass sich jeder Einzelne nach der gesetzlich geregelten Aufklärung mit der Problematik auseinandersetze und im Falle einer Ablehnung sein nein zur Organspende formuliere, könne von jedem Bürger erwartet werden. Ein Antrag der AfD, eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution mit dem Komplex Organspende zu betrauen, kam nicht mehr zur Abstimmung.

Zahl der Organspender

Im Jahr 2019 ist die Zahl der Organspender hierzulande nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht auf 932 gesunken. Dem stehen rund 9400 Patienten gegenüber, die auf ein Spenderorgan warten. Mit nur 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner gehört Deutschland im internationalen Vergleich laut DSO damit weiterhin zu den absoluten Schlusslichtern. Selbst im tief katholischen Spanien mit seiner Widerspruchslösung wird seit Langem eine vier bis fünf Mal höhere Quote postmortaler Spender pro einer Million Einwohner verzeichnet. Auch bei Eurotransplant, einer Vermittlungsstelle für Organspenden, der acht EU-Staaten angeschlossen sind, hält Deutschland die Schlusslaterne und bezieht von dort mehr Spenderorgane, als es vermitteln kann.


 

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