Gesundheitspolitik

Schleswig-Holstein will Ausgleichszahlungen des Bundes vorfinanzieren

15.12.2022 - Gesundheitsministerin von der Decken: „Die Bundesmittel zum Ausgleich der Energie- und inflationsbedingten Kosten sind schnellstmöglich erforderlich – das Land plant in Vorleistung zu gehen, um Kliniken zu retten“

Die Krankenhäuser sind bundesweit in großer Not – auch in Schleswig-Holstein. „Viele Kliniken sind, insbesondere auch wegen des enormen Anstiegs der Energiekosten und der inflationsbedingten Kostensteigerungen während der vergangenen Monate, massiv unter wirtschaftlichen Druck geraten. Krankenhäuser können sich aus dieser Lage nicht selbst befreien, deshalb braucht es schnelle Hilfe durch den Bund“, so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Die von ihr und Ministerpräsident Daniel Günther geforderten, längst überfälligen Bundesmittel kämen bisher zu langsam. „Daher wollen wir als Land in dem Umfang der in Aussicht gestellten Bundesmittel für unsere Krankenhäuser in Vorleistung gehen. Auf eine schnellstmögliche Klärung der Auszahlungsmodalitäten durch den Bund drängen wir“, so die Gesundheitsministerin.

Das Land brachte dazu am 13. Dezember einen Antrag in den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages ein. Konkret wird beantragt, die an die schleswig-holsteinischen Plankrankenhäuser weiterzuleitenden krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen des Bundes aus Landesmitteln vorzufinanzieren. Auf diese Weise kann das Geld zur Linderung der großen Belastungen den Krankenhäusern schnellstmöglich und in vollem Umfang bereitgestellt werden, um so die medizinische Versorgung weiter sicherzustellen und Ausfälle durch Insolvenzen von Krankenhäusern zu vermeiden.

Deshalb hatten sich Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken und Ministerpräsident Daniel Günther gegenüber der Bundesregierung intensiv für die Sicherung der Finanzierung der Kliniken angesichts der derzeitigen bundesweiten Situation eingesetzt:

  • Bereits mit einstimmigem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 22./23. Juni 2022 wurde das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, kurzfristig angesichts außerordentlicher Kostensteigerungen zu handeln.
  • In einem von Schleswig-Holstein eingebrachten Bundesratsbeschluss vom 16. September 2022 fordern die Länder die für die Krankenhausfinanzierung zuständige Bundesregierung auf, rasch zu handeln, um die Liquidität der Krankenhäuser zu sichern.
  • Zuletzt wendete sich sowohl Ministerin von der Decken mit Schreiben vom 11. November 2022 an Bundesminister Lauterbach als auch Ministerpräsident Günther mit Schreiben vom 15. November 2022 an Bundeskanzler Scholz mit entsprechenden dringenden Appellen, hier schnellstmöglich tätig zu werden.€

Der Bund hat inzwischen reagiert und plant insgesamt 6 Mrd. € an Hilfsgeldern bereitzustellen. Konkret geplant sind zum einen 1,5 Mrd. € für krankenhausindividuelle Ausgleichszahlung, verstanden als schnelle und pauschale Hilfe zum Ausgleich indirekter Energiekosten, und zum anderen 4,5 Mrd. € für krankenhausindividuellen Erstattungsbeträge als Erstattung von Belastungen durch Energiemehrkosten. Allerdings sollen die Gelder zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen tranchenweise und erst ab Februar fließen. „Das ist zu spät. Kliniken sind in großer Not, es gilt drohende Insolvenzen abzuwenden. Damit die längst überfälligen Bundesmittel jetzt wirklich schnell bei den Kliniken ankommen, haben wir in sehr kurzer Zeit viel Kraft dafür aufgewendet, einen Weg zu finden, um die Bundesmittel schneller dahin zu bekommen, wo sie gebraucht werden. Das schlagen wir dem Finanzausschuss nun vor“, so die Gesundheitsministerin.

 

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