akg: Helmut Schüttig leitet Geschäftsstelle in Berlin
Neuer Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufen
Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (akg) treibt ihre Professionalisierung konsequent weiter. Nach der Vereinsgründung des Zusammenschlusses von 21 Häusern aus ganz Deutschland im Herbst 2017 hat der Vorstand nun Helmut Schüttig als neuen Geschäftsführer des Vereins berufen. Seine Aufgabe wird es in den kommenden Monaten sein, eine Geschäftsstelle in Berlin aufzubauen und so eine professionelle Basis zu schaffen, um den gemeinsamen Interessen der Krankenhäuser in der Politik und in der Öffentlichkeit mehr Gehör zu verschaffen.
„Ich freue mich sehr, dass wir Herrn Schüttig für diese wichtige Pionierarbeit gewinnen konnten“, betont Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der akg e.V.. „Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Leitung von Unternehmen und in seiner Rolle in der Arbeitsgemeinschaft ist er die Idealbesetzung für uns.“
Schüttig war bis Ende 2015 Geschäftsführer des Klinikums Braunschweig. Aus dieser Position heraus hatte er auch die Funktion des akg Vorstandsvorsitzenden inne. Außerdem war er beispielsweise noch Mitglied des Beirats der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, Mitglied des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) oder auch Mitglied des Finanzierungsausschusses der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Die neue Aufgabe ist sehr reizvoll für mich“, erklärt der 65-Jährige. „Aus meinen bisherigen Tätigkeiten weiß ich sehr gut, wie wichtig es ist, dass unsere spezifischen Interessen Gehör finden. Im internen Austausch hat die akg in den vergangenen Jahren hervorragende Dienste geleistet. So war es für unsere Mitgliedshäuser in vielen Themenfeldern möglich, sich schneller und besser auf die sich verändernden Rahmenbedingungen einzustellen.“ Neben der Stärkung dieses etablierten Wissenstransfers geht es jetzt darum, den wichtigen Interessen der Großkrankenhäuser im bundesweiten Diskurs zur Entwicklung der stationären Gesundheitsversorgung Gehör zu verschaffen. Neben der Personalentscheidung definierte der akg-Vorstand auf seiner jüngsten Sitzung mehrere Themen, die eine hohe Relevanz für diesen Diskurs haben. Dazu zählt beispielsweise die Diskussion um die Personaluntergrenzen oder auch die zunehmenden Dokumentationspflichten für die pflegerischen und medizinischen Leistungserbringer im Krankenhaus.
akg-Häuser sind Rückgrat der Versorgung
Die kommunalen Großkrankenhäuser in Deutschland sind das Rückgrat der stationären medizinischen Versorgung in Deutschland. Pro Jahr werden etwa 1,7 Millionen Patienten in den Häusern der akg von etwa 100.000 Beschäftigten vollstationär behandelt. Die Zahl der ambulant versorgten Patienten liegt bei über 3,1 Millionen. Hinzu kommen noch einmal rund 1,5 Millionen ambulante und stationäre Notfälle. Die akg repräsentiert derzeit ca. 38.200 Betten und vertritt damit rund 7,5 % des gesamtdeutschen Krankenhausmarktes. Alle Mitglieder des jungen Vereins sind Maximalversorger in kommunaler Trägerschaft und decken damit das gesamte medizinische Spektrum ab. Als kommunale Krankenhäuser erbringen die Mitglieder der akg eine wichtige Leistung für die Versorgung der gesamten Bevölkerung, von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Damit leisten sie einen wichtigen gesundheitspolitischen Beitrag. Die Gewinne werden reinvestiert und nicht an Investoren abgeführt. So bleiben die Gelder den Regionen erhalten.
Zur akg gehören: Klinikum Augsburg, Vivantes Berlin, Klinikum Bielefeld, Klinikum Braunschweig, Klinikverbund Bremen, Klinikum Chemnitz, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus, Klinikum Dortmund, Klinikum Fulda, Klinikum Region Hannover, Klinikum Ingolstadt, Klinikum Karlsruhe, Kliniken der Stadt Köln, Klinikum St. Georg Leipzig, Märkische Kliniken Lüdenscheid, Mühlenkreiskliniken Minden, Klinikum München, Klinikum Nürnberg, Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam, Klinikum Saarbrücken, Klinikum Stuttgart.
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