Demenzerkrankung: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet
26.05.2011 -
Demenzerkrankung: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland wird immer älter. Damit nehmen auch die Demenzerkrankungen zu. Experten schätzen, dass bis zum Jahr 2050 etwa 2,3 Mio. Menschen davon betroffen sind. Da viele der Erkrankten nicht mehr zu Hause versorgt, sondern in Heimen betreut werden, sind besonders qualifizierte Pflegekräfte, erfahrene Ärzte und andere in der Alterspsychiatrie ausgebildete Therapeuten dringend erforderlich.
Mit dem inzwischen verabschiedeten „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ hat die Bundesregierung auf diese Situation zu reagieren versucht. In ihrer aktuellen Stellungnahme zum Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte für Demenzkranke begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Bestrebungen, um die Versorgung und Pflege von Menschen mit Demenzerkrankungen zu verbessern: „Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wird diese Not der Betroffenen in verschiedenen Maßnahmen der Pflegereform endlich wahrgenommen und sollte daher als richtungsweisende, aber bei weitem nicht ausreichende Maßnahme des Gesetzgebers angesehen werden.“
Die Erkrankung ist nicht nur durch den zunehmenden Verlust des Gedächtnisses und des Wissens von bzw. um sich selbst geprägt, sondern auch von vielen schweren Störungen des Seelenlebens. Diese schweren psychischen Störungenerfahren nach Auffassung der DGPPN zumeist nicht die erforderliche fachkompetente pflegerische und ärztliche Hilfe. Zudem würden die Betroffenen in unserer Gesellschaft oft stigmatisiert. Nach Auffassung der DGPPN fehlt es zuerst an gut ausgebildeten und menschlich qualifizierten Krankenschwestern und -pflegern, Ergotherapeuten, Musiktherapeuten, Reminiszenz- oder Tanztherapeuten. Diese sind durch 10.000 bis 15.000 neue Betreuungsassistenten in keiner Weise zu ersetzen.