Schnitt- und Stichverletzungen: Sicherheitsskalpelle doppelt gut im Gebrauch
Schnitt- und Stichverletzungen (NSV) stellen wegen der mit ihnen verbundenen Infektionsgefahren eine nicht zu unterschätzende Gefährdung für Beschäftige im operativ-chirurgischen Bereich dar. Das Arbeitsschutzgesetz fordert daher die jeweils bestmögliche Schutzmaßnahme auf dem Stand der Technik ein. Mit dem Aesculap-Sicherheitsskalpell ist ab Herbst 2011 das erste Skalpell verfügbar, welches im Sinne der TRBA 250 zertifiziert ist.
NSV zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitsdienst. Diversen Studien zufolge ereignen sich allein im stationären Versorgungsbereich bei rund 750.000 Beschäftigten über 500.000 NSV pro Jahr. Das Risiko einer NSV ist allgegenwärtig, und somit ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich ein Beschäftigter eine NSV zuzieht. Statistisch gesehen ergeben sich dar¬aus für die Bundesrepublik jährlich bis zu 400 HBV-Serokonversionen (bei einer Durchimpfungsrate von 80%), 75 HCV-Serokonversionen und eine HIV-Serokonversion.
Während im konservativ-internistischen Bereich in den vergangenen Jahren die Anzahl der NSV durch den Einsatz sogenannter sicherer Instrumente deutlich reduziert werden konnte, sind derartige Sicherheitsprodukte für den OP-Bereich immer noch sehr selten. Neuartige Sicherheitsskalpelle können aber auch hier einen wirkungsvollen Beitrag zur Vermeidung von Schnitt- und Stichverletzungen leisten, berichtet Prof. Andreas Wittmann von der Bergischen Universität Wuppertal.
Im dortigen Fachgebiet Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz wird seit Längerem in Studien das Gefährdungspotential von Blut- und Sekretübertragungen durch Stichverletzungen an Skalpellen untersucht. Auffallend hier: Nur rund die Hälfte der Chirurgen meldete überhaupt ihre Verletzung, da chirurgische Handschuhe häufig während des Eingriffs unerkannt perforieren.
Arbeitssicherheit im OP
Umso wichtiger ist daher die Beachtung des § 3 Arbeitsschutzgesetz, wonach technische Schutzmaßnahmen den organisatorischen und individuellen Maßnahmen vorzuziehen sind. Bei operativen Tätigkeiten bedeutet dies, dass spitze und scharfe Arbeitsgegenstände wie Skalpelle durch geeignete sichere Arbeitsgeräte zu ersetzen sind, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht.
Die Grundregeln des Standes der Technik beschreiben hierfür die TRBA 250 (Pkt. 4.2.4, Ziff. 7) bzw. ihre Entsprechungen im Regelwerk der Unfallversicherungen.
Unter den strengen Anforderungen der TRBA 250 wurde im August 2010 erstmals das Aesculap-Sicherheitsskalpell von der Universität Wuppertal zertifiziert, welches ab Herbst 2011 in Deutschland verfügbar sein wird.
„Dieses Skalpell leistet durch seine technischen Eigenschaften einen entscheidenden Beitrag, Verletzungen bei der Übergabe von Hand-zu-Hand wie auch an den Beinen und Füßen des OP-Personals durch herunterfallende Skalpelle zu minimieren und dadurch das Infektionsrisiko deutlich zu senken", betont Alexander Kerle, Marketingmanager bei der Aesculap AG, Tuttlingen. Mögliche Mehrkosten der Umstellung auf Sicherheitsskalpelle werden durch die Einsparung von Behandlungs- und Folgekosten einer vermiedenen Infektion relativiert - abgesehen von der deutlich erhöhten Lebensqualität des medizinischen Fachpersonals durch den Einsatz verletzungssicherer Arbeitsgeräte.
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