Webinar zur Dringlichkeitsbeschaffung
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, bietet seinen Mitgliedsunternehmen kostenfreie Webinare zur Dringlichkeits-Beschaffungen von Medizinprodukten durch öffentliche Stellen in der Coronakrise an.
Hintergrund ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in seinem "Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2" klargestellt hat, dass in der aktuellen Situation die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben gegeben sind, wenn es um die Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus geht. Dieses gilt gerade für medizinisches Material. Es gelten dann teilweise erleichterte Vergabebedingungen und vor allem andere Fristen.
Nach dem Auftakttermin Anfang April findet das nächste Webinar kostenfrei und exklusiv für BVMed-Mitgliedsunternehmen am 15. April 2020 statt. Anmeldung per Mail an roechert@bvmed.de. Vergaberechts-Experte Dr. Oliver Esch geht dabei auf aktuelle Entwicklungen in der Coronakrise und die gegenwärtigen Beschaffungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung mit Medizinprodukten ein. Die Erleichterungen im Vergaberecht gelten dabei insbesondere für die Beschaffungen von Medizinprodukten, und zwar für Verträge über die Beschaffung von Investitionsgütern ebenso wie für Rahmenvereinbarungen über Verbrauchsmaterialien.
„Die Brisanz dabei: Die Verträge können von ihrer Reichweite und von ihrem Volumen her die aktuelle Krise potentiell weit überdauern. Deshalb müssen MedTech-Unternehmen gut informiert sein und auf dem Laufenden bleiben“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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