Organspende im Faktencheck
Am 6. Juni ist Tag der Organspende
Rund um die Organspende gibt es immer noch viele Fragen und Vorurteile: Was sind die Voraussetzungen für eine Organspende? Wer entscheidet über die Verteilung von Organen? Werden Organspender registriert?
Hier die wichtigsten Fakten:
Zwei Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein: Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt sein und es muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen. Dies kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Spenders (z. B. Organspendeausweis / Patientenverfügung) sein oder sie kann durch eine Person erfolgen, der die Entscheidung übertragen wurde. Andernfalls werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen Willen oder im Sinne des Verstorbenen gebeten.
Bereits ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende im Organspendeausweis erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man widersprechen. Den Organspendeausweis ausfüllen kann jeder. Eine ärztliche Untersuchung vorab ist nicht nötig. Gespendet werden können Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm.
Der Organspendeausweis ist ein offizielles und rechtlich gültiges Dokument, das die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentiert. Es ist auch möglich, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen. Wer seine Entscheidung ändern will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken. Zusätzlich ist es sinnvoll, seine Angehörigen über die Entscheidung zu informieren. Aktuell gibt es noch keine Registrierung. Ein entsprechendes Online-Register wird voraussichtlich ab Anfang 2022 zur Verfügung stehen.
Die Befürchtung, dass bei Vorliegen eines Organspendeausweises im Notfall nicht mehr alles medizinisch Mögliche getan wird, ist völlig unbegründet. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich um das Leben des Patienten bemühen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun. Manchmal kann der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein; Kreislauf und Atmung können nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Nur bei dieser kleinen Gruppe von Verstorbenen stellt sich die Frage einer Organspende.
Der irreversible Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) muss durch mehrere Untersuchungen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme oder an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.
Für die Vermittlung von gespendeten Organen ist die Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden für alle Mitgliedsländer wie Deutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Österreich, Slowenien und Ungarn zuständig. Durch diesen Zusammenschluss haben die Patienten größere Chancen, ein immunologisch passendes Organ zu bekommen oder – in besonders dringenden Fällen – möglichst schnell transplantiert zu werden. Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Wartelistenpatienten vergeben. Die Bundesärztekammer hat für Deutschland gemäß dem Transplantationsgesetz Richtlinien für die Organvermittlung erlassen. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit.
Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Organspende. Was zählt, ist der jeweilige Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme.
Eine Reihe von notwendigen Untersuchungen dienen dem Empfängerschutz. Damit sollen mögliche Erkrankungen des Spenders erkannt werden, die den Empfänger gefährden könnten. Seit kurzem wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie die Untersuchungen vor einer Organspende erweitert. Neben den üblichen Tests ist eine sorgfältige Erhebung der Krankengeschichte in Bezug auf COVID-19-Risiken und ein negativer SARS-CoV-2-PCR-Befund Voraussetzung für eine Organspende. Zudem gelten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen und Risikoabwägungen für den Empfänger, wobei nun auch das Risiko einer möglichen COVID-19-Infektion nach der Transplantation berücksichtigt werden muss.
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