Wahrung der Patientenautonomie ein Grundstein der Menschenrechte
05.02.2019 -
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember unterstreicht die DGPPN wiederholt und nachdrücklich die Grundrechte auf Behandlung und Selbstbestimmung des Patienten. Die selbstbestimmte und ggf. unterstützte Entscheidung des Patienten ist die wesentliche Voraussetzung für eine gute medizinische Behandlung. Ziel psychiatrischer Arbeit muss deshalb immer sein, Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Leben ohne belastende Symptome und soziale Einschränkungen weitgehend zu ermöglichen.
Alle Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ein gleiches Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung – auch dann, wenn sie nicht in der Lage sind, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Diese Situationen stellen eine große Herausforderung für alle Beteiligten in der psychiatrischen Versorgung dar. Psychiater tragen dabei die Verantwortung, dass im Rahmen partizipativer Entscheidungsfindungen Patienten die für eine freie Entscheidung notwendige Unterstützung erhalten. Sind in gefährlichen Situationen jedoch alle milderen Mittel ausgeschöpft, muss zwischen der Wahrung der Patientenautonomie und der Sicherheit des Betroffenen und Dritter abgewogen und die damit verbundenen ethischen Fragestellungen müssen berücksichtigt werden. Dabei ist gerade die Wiederherstellung der Selbstbestimmungsfähigkeit ein wichtiges Ziel.
Die gesellschaftliche und fachliche Debatte zur rechtlichen und medizinethischen Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen führt die DGPPN seit Jahren aktiv, offen und nachhaltig an. Begleitend dazu hat sie zahlreiche und umfassende Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen im Versorgungsalltag entwickelt und veröffentlicht. Zu nennen sind hier an erster Stelle die S3-Leitlinie zur Verhinderung von Zwang (2018), der Teilhabekompass für Soziale Integrationsmaßnahmen (2018) und der Teilhabekompass für Berufliche Integrationsmaßnahmen (2016). Außerdem hat die DGPPN 2015 ein Trialogisches Forum zur Beteiligung der Selbsthilfe geschaffen und sich 2018 mit einem Aktionsplan zu konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.
Die Fachgesellschaft folgt damit der Überzeugung, dass es Teil der Identität einer modernen Psychiatrie sein muss, sich intensiv mit den ethischen und menschenrechtlichen Grundlagen des Faches auseinanderzusetzen. Es ist für alle in der Psychiatrie Tätigen Verpflichtung und Chance zugleich, so dem einzelnen psychisch erkrankten Menschen und seinen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.
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