Hygiene

Ina Retkowitz im Interview: Die KVWL will MRSA langfristig bekämpfen

03.04.2011 -

Ina Retkowitz im Interview: Die KVWL will MRSA langfristig bekämpfen. Die MRSA-Verbreitung lässt sich nur durch konsequente Hygiene, kontrollierte Antibiotika-Therapie und durch post-stationäre Betreuung von Patienten aufhalten. Daher will die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) die Sanierung von infizierten Patienten zur Standardbehandlung in Arztpraxen machen. Erste Krankenkassen haben sich schon entschieden, die Behandlung mit einem Pauschalbetrag zu fördern. Dr. Ulrich Thamer, 1. Vorsitzender der KVWL, ist überzeugt, dass er für diese Vorgehensweise weitere Kassen gewinnen wird. Da seiner Meinung nach MRSA nur zu einem Drittel vermeidbar ist, müssen die Kassen dafür sorgen, dass die zwei Drittel der nicht vermeidbaren Infektionen behandelbar bleiben und sich nicht weiter ausbreiten. Ulrike Hoffrichter unterhielt sich mit Ina Retkowitz, Unternehmenskommunikation, über die Vorhaben und Ziele der KVWL.

Management & Krankenhaus: Die KVWL will die Sanierung von infizierten Patienten zur Stan­dardbehandlung in Arztpraxen ma­chen. Wie sieht das Konzept aus?

Ina Retkowitz: Zunächst ist festzustellen, dass MRSA ursprünglich ein fast reines Hospitalproblem gewesen ist. Jetzt aber gewinnt MRSA zunehmende Bedeutung auch in der ambulanten Versorgung, weil z. B. der Abschluss der Sanierung vielfach nicht stationär geleistet werden kann, sondern ambulant übernommen werden muss. Dies liegt daran, dass MRSA-Träger, die noch sanierungshemmende Faktoren aufweisen (z. B. Hautulkus, Antibiotikatherapie oder Katheter) nicht erfolgreich saniert werden können. Hier muss abgewartet werden, bis diese Faktoren nicht mehr vorhanden sind und sich damit das „Sanierungsfenster“ öffnet. Das erfolgt aber häufig erst nach Wochen oder Monaten, wenn der Patient schon längst entlassen ist. Deshalb werden nur unter MRSA leidende Patienten in Arztpraxen behandelt.

Im ambulanten Bereich wird kein Erst-Screening durchgeführt. Das muss gemäß Empfehlung des Robert Koch Instituts in den Krankenhäusern nach definierten Kriterien erfolgen. Wenn hier ein MRSA-Fall erkannt wird und die Sanierung nicht erfolgreich zu Ende geführt werden kann, wird der Patient unter Verwendung eines abgesprochenen Überleitungsbogens an den Hausarzt weitergeleitet.

Die komplette Sanierungsbehandlung wird über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehrmals kontrolliert. Erst wenn alle Kontrolluntersuchungen zeigen, dass der MRSA nicht mehr nachweisbar ist, gilt der Patient als MRSA-frei.

Der Hausarzt führt die Sanierung nach den Kriterien zu Ende, die das EUREGIO MRSA-net entwickelte. Hier entsteht ein zwölfmonatiges sektorenübergreifendes Case-Management, das auf einer engen Zusammenarbeit von stationärem und ambulantem Sektor beruht.

In Westfalen-Lippe ergeben sich die nächsten Schritte entsprechend dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz in der Weise, dass weitere MRSA-Netzwerke gegründet werden.

Neben dem MRSA-Netzwerk in der EUREGIO wurde bereits ein Netzwerk in Dortmund gebildet, weitere Gründungen beispielsweise in Siegen, Olpe, Hagen, Solingen, Detmold, Hamm und an anderen Orten sind in Planung. Es kommt aber immer auf die gute Zusammenarbeit der Sektoren an.

Darüber hinaus ist das Thema MRSA auch Gegenstand der Aktivitäten des Kompetenzzentrums Patientensicherheit von KBV und KVen. Die Erfahrungen aus Westfalen-Lippe können so anderen interessierten Akteuren näher gebracht werden.

Um die Hausärzte zu sensibilisieren führte die KVWL Ende August in Bie­lefeld und Dortmund zwei Informati­onsveranstaltungen durch. Wie ha­ben die Hausärzte sie angenommen?

Ina Retkowitz: Die Veranstaltungen sind auf eine vergleichsweise sehr gute Resonanz gestoßen. Es fand eine konstruktive, am Thema orientierte Diskussion statt. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist MRSA nicht nur ein Thema der Krankenhäuser; auch wenn MRSA dort in der Regel auf neue Patienten übertragen werden.

An beiden Veranstaltungen nahmen ca. 300 Ärzte teil. Für eine dritte sind bereits 150 Ärzte angemeldet. Weitere regelmäßige Informationsveranstaltungen zu den Themen Hygiene, Antibiotikaverordnung und Resistenzentwicklung von Erregern sind im Rahmen der regionalen Netzwerkbildung bereits geplant.

Was sind die nächsten Schritte? Was will die KVWL in einem Jahr er­reicht haben?

Ina Retkowitz: Die KVWL möchte mit allen Beteiligten ihren Beitrag dazu leisten, die MRSA-Rate in Westfalen-Lippe zu senken. Dazu unterstützt sie weiter die Netzwerkbildung.

Darüber hinaus möchten wir erreichen, dass auch andere Krankenkassen dem Beispiel der Primärkassen folgen und sich finanziell an dem Projekt beteiligen. Denn letztlich sparen die Krankenkassen durch das Engagement der niedergelassenen Ärzte hohe Folgekosten, die bei weiterhin ungebremster Verbreitung von resistenten Wundkeimen entstehen.

Die Einbindung der niedergelassenen Ärzte zum richtigen Umgang mit MRSA im ambulanten Bereich ist nicht zuletzt auch von Bedeutung, um Hygienemaßnahmen (besonders die Händehygiene) und die rationale Antibiotikaverordnung in den Arztpraxen zu fördern.

Ferner sollen die niedergelassenen Ärzte auf das Auftreten von hochgefährlichen „community acquired“ caMRSA vorbereitet werden. Diese caMRSA haben in den USA bereits epidemische Ausmaße erlangt und sind eine potentielle Gefahr für die Bevölkerung. Auch wenn caMRSA bei uns noch eher die Ausnahme sind, ist die Bildung von MRSA-Netzwerken eine klare Präventionsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.

Wie sieht die Abrechnung der Leis­tung aus?

Ina Retkowitz: Die KVWL hat mit den Primärkassen im Landesteil eine zusätzliche Vergütung für die Betreuung von MRSA-Patienten vereinbart. Hierdurch wurde eine qualitativ hochwertige Betreuung der MRSA-Patienten der Primärkassen durch besonders geschulte Vertragsärzte möglich. Die Ersatzkassen weigern sich allerdings weiterhin, diese sinnvolle und aus Sicht der Kassen wirtschaftliche Maßnahme zur Vermeidung von Folgekosten zu unterstützen.

Der Arzt, der an einer MRSA-Schulung der KVWL teilgenommen hat, kann ab 1. Juli 2008 die Symbolnummer (SNR) 90830 für Versicherte der Primärkassen zusätzlich zu den EBM-Leistungen abrechnen. Mit der Teilnahme an der Schulungsveranstaltung wird automatisch von der KVWL eine Genehmigung erteilt. Ein zusätzlicher Bescheid ergeht nicht an den Arzt.

Die SNR 90830 ist mit 21 € bewertet und umfasst den zusätzlichen Aufwand für die Diagnostik sowie Beratung und Betreuung des MRSA-Patienten. Die Ziffer ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Die Vergütung bei den Primärkassen-Patienten ist zunächst befristet bis Ende des Jahres. Bei den Sonstigen Kostenträgern ist eine Vergütung noch nicht abschließend geklärt. Wir gehen davon aus, dass bei den sonstigen Kostenträgern, die nach den Grundsätzen der Primärkassen abrechnen (z. B. Sozialamtpatienten, Asylbewerber) ebenfalls die Leistung nach SNR 90830 mit 21 € vergütet wird. Bei allen anderen sonstigen Kostenträgern wird es wohl zunächst keine gesonderte Vergütung geben.

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