Pathologie - Modell für einen dritten Weg
08.11.2015 -
Pathologie – Modell für einen dritten Weg war das Leitmotiv des 15. Bundeskongresses Pathologie Berlin.
Aus gegebenen Anlass berichtete Prof. Dr. Werner Schlake, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen (BDP), gemeinsam mit der Geschäftsführerin Gisela Kempny über die Ergebnisse des Kongresses, in dessen Blickfeld sowohl diagnostische wie hochaktuelle gesundheitspolitische Themen standen.
2015 startete der Bundesverband Deutscher Pathologen eine neue Serie: In jedem Jahr wird er zukünftig ein „Partnerfach“ hinzubitten. Die Pathologen begannen die Serie mit der Inneren Medizin. Das hatte zwei Gründe: Zum einen wird damit der Charakter der Pathologie als Querschnittsfach betont, zum anderen spiegelt das die neue Interdisziplinarität in der Medizin wider, bei der die gemeinsame und abgestimmte Patientenversorgung im Vordergrund steht.
Fach Pathologie stärken und Synergien schaffen
Der Kongress war auf der einen Seite Ausdruck dafür, wie das Fachgebiet Pathologie eine ganzheitliche, sektorenunabhängige, gute und effiziente Versorgung garantiert. Auf der anderen Seite erfordern die vom Gesundheitswesen auferlegten Veränderungen, wie die Auswirkungen des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) und die Bedarfsplanung, besondere ggf. neue Organisationsstrukturen. Die Teilnehmer diskutierten daher, welche Modelle denkbar sind, um das Fach zu stärken, Synergien zu schaffen und Personalressourcen sinnvoll zu nutzen. Der Kongress entwickele sich damit zu einer Plattform für eine gemeinsame Begutachtung der beruflichen Entwicklung in der Pathologie und belege, wie produktiv es sei, wenn Pathologen außerhalb der festgefahrenen Strukturen über Versorgungsfragen ihres Faches miteinander sprechen, so die Einschätzung von Schlake.
Die Pathologie sucht nach neuen Versorgungsstrukturen
Warum die Pathologie ein Modell für den dritten Versorgungsweg ist und selbst nach neuen Versorgungsstrukturen sucht, erklärte Schlake. Die wesentliche Grundüberlegung dafür ist, dass dieses Fach bis heute sektorenunabhängig agiert, so der Redner. Das Fach Pathologie habe über die Zeit seiner Existenz weitgehend der Fragmentierung und der Superspezialisierung widerstanden. Die Innere Medizin, das diesjährige Partnerfach, z. B. hat neun offizielle Subgruppen, und die Chirurgie hat acht. Wieder andere Fächer – sog. „Ein-Organ-Fächer“ – gründen sich auf sehr spezielle Ausschnitte der Medizin. Das Fachgebiet Pathologie hingegen sei ungeteilt in der Berufsausübung. Alle Methoden, Untersuchungsziele und Vorgehensweisen sind im Beruf ubiquitär und keiner speziellen Gruppe oder keinem Sektor zuzuordnen. In den klinischen Fachgebieten ist dies nach Ansicht von Schlake nicht (mehr) der Fall. Hier werde zwischen Subgruppen und Sektoren heftig gerungen. Die Pathologie hingegen ist nicht in ambulant und stationär unterteilt. Dritte Wege außerhalb der Blöcke ambulant und stationär sind demnach dem Wesen des Fachs angemessen, weil die Berufsausübung der Pathologen zugunsten ihrer Patienten suprasektoral ist und bleiben muss, so die Haltung des BDP: Danach haben Pathologen die allseits gewünschte, aber selten realisierte ganzheitliche und sektorenunabhängige Patientenversorgung fachlich schon realisiert. Sie sind insofern selbst Muster für einen dritten Weg. Dafür müssen angemessene Organisations- und Vergütungsstrukturen gesucht werden.
Die Bedarfsplanung ist für das Fachgebiet Pathologie neu und bewirkt im Ergebnis den Rückbau eines bislang suprasektoralen Fachgebiets in die Blöcke ambulant und stationär. Damit werde die Erfahrung des „Musterfinders“ Pathologe auf Sektoren beschränkt und die ganzheitliche Erkenntnis des Tumors verhindert. Das sei für die Versorgung ein intolerabler Rückschritt, erklärt der BDP.
Weiteres Ungemach sieht der BDP im Entwurf des VSG, das im Laufe dieses Jahres vermutlich in Kraft tritt. „Überzählige“ Sitze sollen aufgekauft oder entzogen und damit stillgelegt werden. Und da die Pathologie als „überversorgt“ gilt, müssen weitere Sitzverluste befürchtet werden. Der Bundeskongress Pathologie hat gezeigt, dass hier weitere Zerreißproben bevorstehen, und hat sich mit Gegenmaßnahmen wie der Schaffung extrasektoraler Strukturen befasst.
Schlake dazu: „Die Pathologie zeigt modellhaft, wohin ein von den Gängelungen des Staates und der Selbstverwaltung kaum geregeltes, unbeplantes Fachgebiet sich entwickeln kann: Fachlich in der Spitzenmedizin positioniert und für die Patienten beider Sektoren jederzeit punktgenau zur Verfügung stehend. Maßstab der Fachentwicklung war der Bedarf in der Patientenversorgung, und so soll es auch bleiben. Insofern beharrt das Fachgebiet auf seiner Sonderstellung. Und hier ist ein Problem auszumachen: Solange das kleine Fachgebiet unter dem Aspekt großer Systemfragen als vernachlässigbar erschien, wurde von speziellen Regelungen abgesehen. Dies ist mit Einführung der Bedarfsplanung vorbei. Mit der ambulanten Bedarfsplanung presst die Selbstverwaltung die von Anfang an sektorenunabhängig tätigen Pathologen in ein Schubladensystem.“
Laut Schlake ist es „an der Zeit, zu den Besonderheiten der Pathologie auch besondere Organisationsstrukturen zu entwickeln“. Auslöser sei die extrem unbefriedigende Vergütung im Bereich Molekularpathologie in der individualisierten Medizin. Hier müssen zutreffende Gebührenhöhen erzielt werden. „Die Vertragspartner auf Bundesebene sehen sich schon seit Jahren dazu nicht in der Lage. Es ist eine Art Systemversagen, insbesondere im Bereich der Companion Diagnostic, in der der Einsatz des Medikamentes eine molekularpathologische Untersuchung voraussetzt“, so Schlake. Der BDP will in geeigneten Fällen zur Kostenerstattung greifen. Außerdem hofft der Verband, mit Hilfe eines externen Spezialisten zu Direktverträgen zu kommen.
Prinzipiell sei dieser neue Weg aber auch für andere Bereiche der Diagnostik oder sogar für den Gesamtbereich Pathologie denkbar, so der Redner. So gibt es Überlegungen zu Modellen, in denen die Pathologie insgesamt in der dritten Säule des Gesundheitswesens untergebracht ist: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Daran sind Krankenhäuser und Niedergelassene gleichermaßen beteiligt. Dann wären nicht nur die Leistungen bei „seltenen Erkrankungen“ oder „schweren Verlaufsformen onkologischer Erkrankungen“ abgedeckt, sondern jede pathologische Leistung. Für die ASV gelten keine Bedarfsplanung und (noch) kein gedeckeltes Budget. Der Bundeskongress hat sich mit diesen derzeitigen und zukünftigen Möglichkeiten befasst und Diskussionen angestoßen.