Krankenhaus-Fallpauschalen 2010
30.03.2010 -
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Fallpauschalensystems 2010 geeinigt. Die Beteiligten sind überzeugt, dass die Selbstverwaltung damit eine sachgerechte und tragfähige Lösung für die komplexen Anforderungen in der Krankenhaus-Finanzierung gefunden hat.
Kernelement der Fallpauschalenvereinbarung 2010 (FPV 2010) ist der Fallpauschalen-Katalog (DRG - Diagnosis Related Groups), der im kommenden Jahr insgesamt 1.200 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen enthält. Damit verfügt der im Vergleich zum Vorjahr überarbeitete und verbesserte Katalog über acht zusätzliche Fallpauschalen.
Aufwändige Fälle
Die Selbstverwaltungspartner sind sich einig, dass mit dem neuen Katalog das komplexe Behandlungsgeschehen noch genauer abgebildet und dadurch weiterhin adäquat vergütet werden kann. Änderungen erfolgten insbesondere im Hinblick auf die verbesserte Abbildung aufwändiger Fälle. Auch die Definition von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können, wurde erweitert. Für 2010 wurden insgesamt 143 Zusatzentgelte vereinbart - 16 mehr als im Jahr 2009. In Verbindung mit dem DRG-Katalog 2010 erfolgte auch eine Einigung der Selbstverwaltungspartner über die Abrechnungsbestimmungen, die im Wesentlichen denen des Vorjahres entsprechen.
Tatsächlichen Kosten
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2010 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 225 Krankenhäusern kalkuliert. Unter den beteiligten Kalkulationshäusern befanden sich auch zehn Universitätskliniken. Für die Berechnung der Fallpauschalen in Hauptabteilungen standen mit der Kalkulationsstichprobe gelieferte Daten von über drei Millionen Krankenhausbehandlungen (Fälle) zur Verfügung. Deutliche Verbesserungen der Datenqualität und somit auch der Kalkulationsergebnisse konnten auch in diesem Jahr wieder durch die Weiterentwicklung der Kalkulationsmethodik und ein zielgenaueres Plausibilisierungsverfahren erreicht werden.
Die Partner werten die nunmehr achte Version des DRG-Fallpauschalen-Katalogs als Erfolg und Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Insbesondere loben die Beteiligten die hervorragende Arbeit des von der Selbstverwaltung getragenen Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die konstruktive Arbeit der Verhandlungsparteien. Insgesamt stellen die vereinbarten Ergebnisse der DRG-Systementwicklung einen weiteren Fortschritt bei einer sachgerechten Abbildung von Krankenhausleistungen dar.