„Befunde der Fachgruppe Pathologie/Neuropathologie sollen in die ePA, aber erst nachdem die Inhalte der Patientin von der behandelnden Ärztin im individuellen Kontext der Erkrankung erläutert wurden“, bekräftigt Herr Professor Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen.