Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.

Invalidenstr. 90
10115 Berlin
Deutschland

Kontakt WebSite

Beiträge

Die Pathologie in der ePA: Befunde sollten durch behandelnden Arzt eingestellt werden

Die Pathologie in der ePA: Befunde sollten durch behandelnden Arzt eingestellt werden

„Befunde der Fachgruppe Pathologie/Neuropathologie sollen in die ePA, aber erst nachdem die Inhalte der Patientin von der behandelnden Ärztin im individuellen Kontext der Erkrankung erläutert wurden“, bekräftigt Herr Professor Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen.