Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ)

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Für den Aufzugnotruf besteht die Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020

Für den Aufzugnotruf besteht die Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020

Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.