
Für den Aufzugnotruf besteht die Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020
Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.







