DKG kritisiert Bundesratsbeschluß zum KHAG
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet starke Leistungseinschränkungen für die Kliniken

Vor allem die Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen, die künftig verbindliches Kriterium zur Vergabe von Leistungsgruppen sein sollen, stoßen auf Kritik der Krankenhäuser. Dazu erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG Prof. Dr. Henriette Neumeyer, dass es gut sei, dass Krankenhäuser und Länder nun wissen, welche Bedingungen für die Planung herrschen. "Offen bleiben zahlreiche Finanzierungsfragen, die die Politik auf die lange Bank geschoben hat, die uns aber in den kommenden Jahren sicher wieder beschäftigen werde", so Neumeyer. "Das betrifft insbesondere das untaugliche Konzept zur Finanzierung der Vorhaltekosten, das - anders als versprochen - keine einzige bedarfsnotwendige Klinik mit geringen Fallzahlen vor der wirtschaftlich bedingten Schließung schützen wird."
Nach der Entscheidung werde aber vor allem die nach wie vor umstrittene Regelung zu Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in Zukunft zu Problemen führen. Denn neben ihrer auch weiterhin sanktionierten Funktion als Untergrenze werden sie nun sachfremd noch als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen verankert. "Wenn Krankenhäuser künftig in einer Leistungsgruppe die Untergrenzen auch nur zeitweise reißen, sollen ihnen auch alle anderen Leistungsgruppen entzogen werden", so Neumeyer. In der Versorgungspraxis werde dies zu spürbaren Leistungseinschränkungen führen – entweder, weil Kliniken prophylaktisch Betten sperren, um die Grenzen sicher nicht zu reißen, oder, weil sie mit der Nichtzuweisung aller Leistungsgruppen sanktioniert werden.
"Wir befürchten," so Neumeyer, "dass etwa die Hälfte der Krankenhäuser von diesem Effekt betroffen sein wird. Dabei geht es keineswegs nur um kleine Kliniken. Vor allem Maximalversorger werden diese Regelung zu spüren bekommen. Dass die Bundesregierung nun in einer mitbeschlossenen Protokollnotiz verspricht, die Regelung evaluieren zu wollen und ansonsten die Bedenken der Länder „zur Kenntnis“ nimmt, ist für die Versorgungssicherung nicht nur wirkungslos, sondern birgt auch Gefahren für die Rechtssicherheit der Planungsentscheidungen auf Landesebene."
Eine weitere Baustelle bleibt die Reform des Pflegebudgets. Die grundsätzliche Änderung ist schon falsch, schafft sie doch einen unglaublichen, bürokratischen Mehraufwand und wird mehr Fragen als Antworten mit sich bringen. Zudem wäre eine Klarstellung nötig gewesen, dass frühestens 2027 hauswirtschaftliche und ähnliche Tätigkeiten ausgenommen werden, und das nur unter der Bedingung, dass die Kosten dafür wieder vollständig in die Fallpauschalen eingegliedert werden. "Aus Sicht der Krankenhäuser und vor allem der Patientinnen und Patienten haben die Länder heute leider eine folgenreiche Entscheidung getroffen,“ so Neumeyer.














