23.03.2010 • News

Entwicklungen der Homecare-Versorgung

Eine praxistaugliche Klarstellung zu erlaubten und verbotenen Kooperationen zwischen Ärzten und Homecare-Unternehmen bei der Hilfsmittelversorgung forderten Experten auf der Medinform Homecare-Konferenz. „Der geänderte §128 SGB V ist nicht ausreichend definiert", betonte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied J.M. Schmitt. Große Unsicherheit verursachten unkonkrete Formulierungen und undefinierte Begrifflichkeiten. Für Leistungserbringer berge §128 unkontrollierbare Risiken, so K. Kollex, GHD. Es herrsche Unsicherheit darüber, welche Kooperationen noch legal seien und wie die unterschiedlichen Versorgungsbereiche rechtskonform koordiniert werden können.

 

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