KGRP: Frank Lambert ist neuer Vorsitzender
Der Vorstand der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz fordert eine nachhaltige finanzielle Unterstützung für alle Kliniken und formuliert Erwartungen an die künftige Landesregierung.

Der Vorstand der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) hat einstimmig Frank Lambert als neuen Vorsitzenden für die Amtsperiode 2026 bis 2027 gewählt. Er ist seit über 25 Jahren im Gesundheitswesen tätig und hat dabei verschiedene Leitungsfunktionen bei Kostenträgern und Klinikbetreibern ausgeübt. Seit 2017 ist er als Regionalgeschäftsführer im Verbund der Asklepios Kliniken tätig und in dieser Funktion auch Geschäftsführer der Asklepios Südpfalzkliniken GmbH.
Darüber hinaus hat der KGRP-Vorstand einstimmig Dr. Hartmut Münzel aus Remagen und Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld aus Bad Dürkheim als neue stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Dem Vorstand der KGRP gehören Vertreter der Mitgliedsverbände und der Krankenhäuser an, die die Vielfalt der Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz repräsentieren. So sind Kommunen (Städtetag und Landkreistag) ebenso vertreten wie die freigemeinnützigen Träger (Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband), die Privatkliniken, die Universitätsmedizin Mainz, das Landeskrankenhaus (AöR) und das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie (AdöR).
Nach Ansicht des neuen KGRP-Vorsitzenden Lambert sind angesichts anhaltender negativer Betriebsergebnisse von zwei Dritteln der Krankenhäuser auch künftig Insolvenzen und die Schließung von Standorten in Rheinland-Pfalz nicht auszuschließen. „Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, um einen kalten Strukturwandel zu vermeiden. Insoweit erwarten wir von der Landesregierung, dass diese gemeinsam mit den Kliniken und Trägern Zukunftskonzepte und Lösungen für eine dauerhafte wirtschaftlich auskömmliche Betriebsführung entwickelt. Darüber hinaus schießt die Bürokratiebelastung weiter nach oben. Jede Minute, die unsere Mitarbeiter mit bürokratischen Aufgaben verbringen, fehlen in der Patientenversorgung. Dies erfordert ein Umdenken, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Auch hier brauchen wir die Unterstützung der Landesregierung und fordern sich aktiv für die Kliniken und Bürokratieabbau einzusetzen“, so der neue Vorstandvorsitzende der KGRP.
Erwartungen an die künftige Landesregierung
Der KGRP-Vorstand hat im Hinblick auf die Landtagswahl am 22.03.2026 an die künftige Landesregierung folgende Erwartungen geäußert:
- Krankenhäuser brauchen verlässliche Finanzierung, faire Vergütung und ausreichende Investitionsmittel. Dazu erwarten wir insbesondere:
- eine Bundesrats-Initiative zur Einführung eines dauerhaften Inflationsausgleichs für Krankenhäuser,
- die vollständige Übernahme der Investitionskosten für Krankenhäuser (jenseits des KHZG und des Transformationsfonds) durch das Land,
- der Wegfall der generellen Eigenbeteiligung der Krankenhausträger bei der Einzel-Investitionsförderung und
- Sonderprogramme zur Förderung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Krankenhäusern.
- Die Krankenhäuser erwarten endlich eine spürbare Deregulierung und einen echten Bürokratieabbau. Dazu gehört insbesondere:
- Vertrauen in die Verantwortlichen vor Ort und der Ersatz von starren Vorgaben durch flexible Anreize,
- die Reduzierung bestehender kleinteiliger Vorgaben und Dokumentationspflichten für Krankenhäuser auf Landesebene und
- Anreizsysteme anstelle von zentralstaatlicher Überregulierung.
- Fachkräftesicherung ist angesichts sich wandelnder Vorstellungen zu Beruf und Freizeit und im Hinblick auf die demografische Entwicklung eine zentrale Herausforderung für die Krankenhäuser: Sie erwarten daher insbesondere:
- eine Initiative des Landes zur deutlichen Erhöhung der Medizinstudienplätze,
- eine einheitliche und bürokratiearme Anerkennung ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen und
- Instrumente zur Eindämmung der negativen Auswirkungen der Leiharbeit in der Pflege.
- Krankenhäuser sollen stärker ambulant arbeiten dürfen und eng mit anderen Versorgern zusammenarbeiten, um Lücken in der ambulanten Versorgung zu schließen. Dazu ist insbesondere erforderlich:
- dass Krankenhäuser dauerhaft und unabhängig von der Kassenärztlichen Vereinigung ambulante Behandlungen anbieten dürfen, wenn es in der Region zu wenig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder andere ambulante Versorger (z.B. Medizinische Versorgungszentren) gibt und
- dass die Länder selbst entscheiden dürfen, welche Krankenhäuser ambulante Leistungen übernehmen sollen.
- Digitale Infrastruktur ist für moderne Krankenhäuser unverzichtbar. Dafür braucht es eine dauerhafte Finanzierung und die Förderung neuer digitaler Versorgungsmodelle. Insbesondere ist erforderlich,
- dass Betriebs- und Investitionskosten für Digitalisierung in Krankenhäusern dauerhaft finanziert werden.
- dass Betriebs- und Investitionskosten für Digitalisierung in Krankenhäusern dauerhaft finanziert werden.
- Psychiatrische Angebote sollen wohnortnah, flexibel und sektorenübergreifend organisiert werden – mit besonderem Blick auf Kinder und Jugendliche. Gefordert wird insbesondere:
- eine verbesserte Finanzierung psychiatrischer Leistungen und der Abbau bürokratischer Dokumentationspflichten,
- die Einführung von Vorhaltepauschalen für psychiatrische Kliniken mit Pflichtversorgung,
- die Stärkung sektorenübergreifender regionaler krankenhauszentrierter Versorgungsnetzwerke,
- die Förderung von Modellvorhaben und ggf. deren Überführung in die Regelversorgung,
- eine stärkere Verzahnung stationärer, teilstationärer und gemeinde-psychiatrischer Angebote,
- der Ausbau regionaler Versorgungsstrukturen und verbindliche Zusammenarbeit im gemeindepsychiatrischen Verbund und
- eine gemeinsame Planung von psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungskapazitäten angesichts des demografischen Wandels.
- Die geplante Reform der Notfallversorgung muss zügig umgesetzt werden. Krankenhäuser brauchen klare Zuständigkeiten und eine vollständige Finanzierung ihrer Notfallleistungen. In Krisensituationen – wie Pandemien, Naturkatastrophen oder große Unfälle – sind Krankenhäuser eine zentrale Anlaufstelle und müssen besonders vorbereitet und finanziell abgesichert sein. Die Erwartungen richten sich insbesondere auf:
- eine vollständige Refinanzierung der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser,
- die Zuweisung der geplanten Integrierten Notfallzentralen an Krankenhäusern durch das für die Krankenhausplanung verantwortliche Land und
- die Unterstützung der Kliniken im Land bei ihrer Vorbereitung auf die ihnen zugedachte Rolle in einem Krisenfall.














