Das BStabG und die Prüfquote 2027: warum das dritte Quartal 2026 zählt
Es gibt zwei Ansatzpunkte, mit denen Krankenhäuser den administrativen Aufwand und das Risiko höherer Prüfquoten schon jetzt senken können — bei der Aufnahme und im Falldialog.
Dr. med. Sven Jungmann

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) beschlossen. Kommt das Gesetz wie vorgesehen, verschärft sich ab dem 1. Januar 2027 die Prüfung der Krankenhausabrechnung deutlich. Die niedrigste Prüfquote von 5 % soll künftig nur noch erhalten, wer mindestens 80 % beanstandungsfreie Rechnungen vorweist — bisher genügten 60 %. Wer darunter bleibt, muss mit Prüfquoten von bis zu 25 % rechnen, deutlich über dem heutigen Deckel von 15 %.
Auf die meisten Stellschrauben dieses Gesetzes haben Geschäftsführungen keinen Einfluss. Auf die eigene Prüfquote schon — und das früher, als viele annehmen. Die Quote zum Start des neuen Systems im ersten Quartal 2027 bemisst sich an den Daten des dritten Quartals 2026, ausgewertet im vierten. Wer sie dauerhaft niedrig halten will, muss in den kommenden Monaten gegensteuern.
Die operative Antwort darauf zerfällt in zwei Eingriffe, die zeitlich weit auseinanderliegen — und die meist unterschiedliche Berufsgruppen verantworten.
Der erste Hebel: die Aufnahme
In den Häusern, mit denen wir arbeiten, zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Die teuersten Lücken im späteren Falldialog entstehen bei der Aufnahme. Eine Nebendiagnose, deren Schweregradkriterien dokumentiert sein müssten, fehlt im Aufnahmebogen. Eine erbrachte OPS-Voraussetzung ist nicht prüffest belegt. Ein Vorbefund, der für die DRG-Einstufung zählt, wandert nicht aus der Überweisung in die Akte.
Das erste aiomics-Modul setzt hier an. Kommen Patient:innen ins Haus, prüft die Plattform die mitgebrachten Unterlagen — Überweisungen, Vorbefunde, Medikationspläne, AHB-Anträge — gegen die Dokumentationsanforderungen der einschlägigen OPS- und DRG-Logik. Fehlt ein Befund, weist sie darauf hin, bevor die Aufnahme abgeschlossen ist. Liegt ein Fall im Grenzbereich zwischen ambulant, kurzstationär und vollstationär, erkennt sie eine mögliche Hybrid-DRG-Zuordnung.
Dieser Grenzbereich ist zum 1. Januar 2026 deutlich größer geworden: Der Katalog wurde von 22 auf 69 Fallpauschalen und auf 904 OPS-Kodes erweitert. Die Zuordnung muss früh stehen, und in der Praxis erleben wir hier viel Unsicherheit.
Das Ziel ist, vollständig und regelkonform zu dokumentieren, was klinisch stattfindet. Für Ärzt:innen heißt das: weniger Rückfragen aus dem Medizincontrolling drei Wochen später. Für die Geschäftsführung: weniger Falldialoge, die mit einer Lücke im Aufnahmebogen beginnen.
Der zweite Hebel: der Falldialog
Der Falldialog kommt selten zur Entlassung. Er kommt Monate später. Die Patientin ist längst zu Hause, die Akte geschlossen, die behandelnden Ärzte sind in anderen Fällen. Was zu diesem Zeitpunkt nicht in der Akte steht, lässt sich kaum noch belastbar ergänzen. Was darin steht, muss medizinisch sauber begründet und juristisch präzise für die Kasse aufbereitet werden.
Das zweite aiomics-Modul greift hier. Geht eine Anfrage des Medizinischen Dienstes oder der Kasse ein, legt die Plattform die relevanten Aktenteile zusammen, schlägt eine medizinisch fundierte und juristisch präzise Erwiderung vor und macht den Bearbeitungsstand für die Geschäftsführung sichtbar. Jede Aussage in der Erwiderung ist mit dem Originalbefund verknüpft. Was vorher verstreut in mehreren Systemen lag — Aufnahmebogen, Verlauf, Befunde, Entlassbrief — steht in einem Bearbeitungspfad.
Ein Krankenhaus, mit dem wir arbeiten, bearbeitet über 120 Falldialoge mit einer einzigen Fachkraft an einem halben Tag. Dies hatte vorher über 30 Arbeitsstunden konsumiert und musste über mehrere Tage und Wochen hinweg geleistet werden. Das zeigt, was möglich wird, wenn die Vorarbeit standardisiert läuft und die Fachkraft nicht in jedem Vorgang denselben Aktenstapel neu sortieren muss.
Browserbasiert — oder als Dienstleistung
Beide Module laufen im Browser. Eine tiefe Anbindung an das Krankenhausinformationssystem ist dafür nicht nötig. Trotzdem kennen viele Geschäftsführungen, mit denen wir sprechen, das Problem, dass es selten möglich ist, Software-Einführungen in weniger als einem Jahr zu beschließen. Für diese Situation bieten wir das Falldialog-Modul auch als externe Dienstleistung an. Unsere Fachkräfte übernehmen die Bearbeitung im Auftrag des Hauses, unter dessen Verantwortung und nach dessen Vorgaben, geprüft medizinisch wie juristisch, in der Regel mit Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Eine Auslagerung, wie Häuser sie aus der Kodierrevision kennen — und eine sinnvolle Übergangslösung für die entscheidenden Quartale vor 2027.
Was beide Hebel zusammen leisten
Die Trennung ist wichtig. Das Aufnahmemodul senkt die Zahl der Beanstandungen, die überhaupt entstehen, und damit über die Quartale die Prüfquote. Das Falldialog-Modul senkt den Aufwand je Beanstandung, die trotzdem kommt, und sichert Erlöse aus bereits abgeschlossenen Fällen. Wer nur vorne ansetzt, bleibt auf den heute offenen Anfragen sitzen. Wer nur hinten ansetzt, produziert dieselben Lücken weiter. Aus der Arbeit mit Akut- und Rehabilitationshäusern bleiben drei Beobachtungen. Erstens: Ein großer struktureller Engpass liegt in der Aufnahmedokumentation. Die Kodierung am Ende macht ihn nur sichtbar. Zweitens: Die Falldialog-Bearbeitung darf nicht an einzelnen Personen hängen, sie muss als Verfahren beschrieben sein. Drittens: Wer die eigenen Zahlen nicht in Echtzeit sieht, steuert die Quote im Blindflug. Dass fehlerhafte Rechnungen beanstandet werden, ist nachvollziehbar. Dass im ärztlichen Alltag Dokumentationslücken entstehen, ebenso. Beides lässt sich heute mit Technologie bearbeiten — und das Dokumentationsrisiko senken, bevor die nächste Quote es teuer macht.











