27.03.2026 • News

Mehr Chancen auf eine Nierenspende

KfH begrüßt Reform des Transplantationsgesetzes, denn
mehr als 6.000 Menschen warteten Ende 2025 auf eine Nierenspende.

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© Gabrijela Lizatovic

Der Deutsche Bundestag hat die Novellierung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Mit der Reform werden die Überkreuz-Lebendnierenspende und die anonyme nicht gerichtete Nierenspende in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt und der seit langem als zu restriktiv kritisierte Subsidiaritätsgrundsatz (Nachrangigkeitsprinzip) abgeschafft. Eine Lebendspende war bislang nur zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Entnahme kein geeignetes Organ eines Verstorbenen verfügbar war.

Außerdem konnte nur eine nahestehende Person Spenderin oder Spender sein, etwa Eltern, Geschwister oder Lebenspartnerinnen oder -partner. Allerdings sind manche Paarungen nicht kompatibel, beispielsweise wegen einer Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeit. Hier wird künftig die Überkreuz-Lebendnierenspende helfen, bei der zwei nicht kompatible Paare organspendekompatibel miteinander kombiniert werden (siehe Grafik). Das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., größter und ältester Anbieter von Nierenersatztherapie in Deutschland, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

„Für unsere Patientinnen und Patienten bedeutet dieses Gesetz echte Hoffnung“, sagt Professor Dr. med. Dieter Bach, Vorstandsvorsitzender des KfH. „Mehr als 6.200* Menschen warteten Ende 2025 in Deutschland auf eine Nierenspende. Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit acht Jahre. Jedes Jahr sterben Betroffene, die auf der Warteliste stehen. Die heute beschlossene Reform schafft neue Wege zur Transplantation, die wir in anderen Ländern seit Jahrzehnten erfolgreich etabliert sehen.“

Das KfH behandelt täglich tausende Dialysepatientinnen und -patienten in seinen Zentren deutschlandweit und kennt die medizinische wie menschliche Dimension dieser Wartezeiten aus unmittelbarer Erfahrung. Durch den Wegfall des Nachrangigkeitsprinzips wird außerdem eine bessere zeitliche Flexibilität ermöglicht. Dabei wird ein besonderer Wert auf die Sicherheit der Spenderinnen und Spender gelegt, was unter anderem durch ihre kontinuierliche Betreuung gewährleistet werden soll. Darüber hinaus soll eine Spenderin oder ein Spender bei einer später eventuell erforderlichen eigenen Transplantation eine besondere Berücksichtigung finden, was spendenden wie empfangenden Menschen eine zusätzliche Sicherheit verschafft. Einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Spenderinnen und Spender sieht das KfH außerdem in der gesetzlich verankerten psychosozialen Beratung und Begleitung.

„Die gestern beschlossene Reform ist ein wichtiger Schritt für die Betroffenen. Doch um die Warteliste wirklich spürbar zu verkürzen, werden wir mittelfristig nicht umhinkommen, auch die Widerspruchslösung ernsthaft in den Blick zu nehmen.  Viele unserer europäischen Nachbarn zeigen, dass sie funktioniert“, konstatiert Bach.

Prof. Dr. Dieter Bach, Vorstandsvorsitzender des KfH
Prof. Dr. Dieter Bach, Vorstandsvorsitzender des KfH
© Jonas Ratermann

Anbieter

KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation

Martin-Behaim-Str. 20
63263 Neu-Isenburg
Deutschland

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