18.11.2020 • News

Zu den Regelungen im Bevölkerungsschutzgesetz

Der Ausnahmezustand muss gemeinsam bewältigt werden. Wir brauchen langfristig tragfähige Entscheidungen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass das 3. Bevölkerungsschutzgesetz unterstützende Maßnahmen für die Krankenhäuser zur Bewältigung der Lasten der Pandemie enthält.

Die Wiedereinführung von Freihaltepauschalen für die Monate November, Dezember und Januar ist ein richtiger Schritt, er wird aber durch die sehr restriktiven Zuordnungskriterien nur für wenige Kliniken zur wirklich wirksamem Finanzierungshilfe.

Zu erwarten ist, dass viel mehr als die jetzt von den Kriterien erfassten Kliniken durch die notwendigen Einschränkungen in der Regelversorgung und die erforderliche Konzentration auf COVID-19-Patienten Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme haben. „Wir brauchen eine schnelle Nachsteuerung durch das Bundesgesundheitsministerium, wenn sich in den nächsten Tagen und Wochen zeigen sollte, dass wir über die Regelungen nicht alle für die COVID-Versorgung relevanten Klinikstandorte erreichen. Das jetzt beschlossene Gesetz eröffnet dem Ministerium diese Möglichkeit, und wir vertrauen darauf, dass Minister Spahn sie dann auch nutzt“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.

In einer Stellungnahme hat die DKG die gesetzgeberischen Maßnahmen bewertet. Zentraler Bestandteil ist das klare Bekenntnis aller Krankenhäuser und des Vorstands der DKG, den Ausnahmezustand für unser Gesundheitswesen und für die Bevölkerung mit vollem Engagement gemeinsam zu bewältigen. Zielsetzung muss sein, langfristig tragfähige Entscheidungen und ein vertrauensvolles Miteinander aller Beteiligten nicht nur in Fragen der Corona-Pandemie herzustellen.

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