03.01.2022 • News

BKG begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber umgehend klare Regelungen zu treffen hat für den Fall pandemiebedingter Triage.

Das Gericht sieht Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen gerade in der aktuellen Pandemie besonders gefährdet, vor allem dann, wenn Behandlungskapazitäten knapp werden.

Mit dem heutigen Urteil wird zudem deutlich gemacht, wie ethisch hoch problematisch Triage-Entscheidungen im Krankenhaus sein können.

„Bayerns Klinik-Ärzt:innen brauchen schnell Klarheit, Rechtssicherheit und einen juristischen Schutz, solange es noch keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt“ so Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG).
„Mit Priorisierungsentscheidungen über verfügbare Behandlungskapazitäten in einer Pandemielage dürfen Beschäftige im Krankenhaus weder ethisch noch rechtlich nicht alleine gelassen werden.“ so Engehausen weiter.

Während den vergangen Wochen gab es in Bayern bereits schwerwiegende Entscheidungssituationen für Krankenhaus-Ärzt:innen –
zum Beispiel in Bezug auf zu verschiebende lebenswichtige Operationen oder zur Behandlung entweder auf einer Intensiv- oder auf einer Normalstation aufgrund von Kapazitätsengpässen.

Im weiteren Pandemieverlauf ist mit Blick auf stark steigende Inzidenzzahlen auch in europäischen Nachbarländern nicht auszuschließen, dass solche Entscheidungssituationen noch problematischer werden können.
Daher ist aus Sicht der BKG Eile geboten, einen passenden rechtlichen Rahmen zu schaffen und bis dahin Ärzt:innen dementsprechend zu schützen.

Das heutige Urteil macht darüber hinaus erneut klar, wie wichtig es ist, eine maximale Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern und verdeutlicht die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen sich durch eigenes Verhalten wie z. B. eine Impfung solidarisch zu verhalten.

(c) Piron Guillaume
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