20.08.2010 • News

Gütesiegel für die Kinderklinik St. Nikolaus

Dr. Christoph Aring, Chefarzt der Kinderklinik St. Nikolaus. (Foto: Alois...
Dr. Christoph Aring, Chefarzt der Kinderklinik St. Nikolaus. (Foto: Alois Müller)

"Ausgezeichnet. für Kinder": So lautet das Gütesiegel, das die Kinderklinik St. Nikolaus des Allgemeinen Krankenhaus Viersen (AKH) ab sofort tragen darf. Damit hat die Kinderklinik am Hoserkirchweg die optimale stationäre Versorgung für Kinder und Jugendliche unter Beweis gestellt. Initiator der erstmals vergebenen Auszeichnung ist die , (GkinD). Ziel der Gesellschaft ist es, die Genesung und Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen, die stationär behandelt werden müssen, zu verbessern.

"Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen", sagt Dr. Christoph Aring, Chefarzt der Kinderklinik St. Nikolaus. "Deshalb müssen sie auch anders behandelt werden und sollten eine altersgerechte medizinische und psychosoziale Versorgung erhalten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass immer ein Elternteil während des Krankenhaus-Aufenthaltes dabei ist." In der Kinderklinik St. Nikolaus werden diese und noch weitere Kriterien gewährleistet.

"Das Prüfverfahren muss man sich wie eine TÜV-Untersuchung vorstellen", erklärt der Chefarzt. Dabei nahm die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland die Qualifikation der Ärzte und Pflegekräfte sowie die Organisation, räumliche Einrichtung und technische Ausstattung der Kinderklinik unter die Lupe. "Die Zertifizierung ist ein Beleg für die hervorragende Arbeit der medizinischen Leitung um Chefarzt Dr. Christoph Aring sowie der Pflegekräfte", kommentiert AKH-Geschäftsführer Gerold Eckardt die Auszeichnung. Das Gütesiegel gilt für zwei Jahre und muss danach wieder erneuert werden.

Entwickelt wurde die neue Zertifizierung von einer bundesweiten Initiative verschiedener Fach- und Elterngesellschaften unter Federführung der GkinD. Die Mindestkriterien zur Qualitätssicherung bei einer stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen wurden von den beteiligten Gesellschaften gemeinschaftlich definiert und anhand einer Checkliste überprüft, die die teilnehmenden Kinderkliniken und -abteilungen ausfüllten.

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