19.02.2026 • News

Krankenhäuser warnen vor Engpässen bei Desinfektionsmitteln

Anlässlich der bevorstehenden Sitzung des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nochmals eindringlich davor, Ethanol als krebserregende sogenannte CMR-Substanz einzustufen und somit für die breite Anwendung faktisch zu verbieten.

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Dr. Gerald Gaß
© DKG

Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß:

„Ethanol ist der maßgebliche Bestandteil in den gängigen Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen. Müssten Krankenhäuser auf Desinfektionsmittel auf Ethanolbasis verzichten, hätte das verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz und würde die Gesundheit der breiten Bevölkerung gefährden. Hochansteckende Erreger, z.B. Noroviren, ließen sich nicht mehr wirksam bekämpfen. Adäquate Alternativen fehlen. Vor allem aber beruht die gesamte Debatte auf völlig irrigen Annahmen. Ethanol ist ein Alkohol und insofern zweifelsfrei krebserregend – wenn man ihn trinkt. Wir benötigen die Substanz aber als wirksames Desinfektionsmittel zur äußeren Anwendung. In diesem Bereich gilt Ethanol als sicher, unerwünschte Nebenwirkungen beschränken sich auf harmlose Hautreizungen. Wer jetzt dafür plädiert, Ethanol zu verbieten, hat offenbar die Corona-Pandemie schon vergessen. Ethanol stand damals als leicht zu beschaffender und problemlos zu verarbeitender Inhaltsstoff zur Verfügung, damit Krankenhäuser und Arztpraxen vor dem Hintergrund eines leergefegten Marktes selbst Desinfektionsmittel herstellen konnten. Ohne Ethanol hätte sich das Virus deutlich schneller ausgebreitet. Wir appellieren an alle Entscheidungsträger, die Bedeutung von Ethanol für das Gesundheitswesen zu berücksichtigen und auf eine Einstufung als CMR-Substanz zu verzichten.“

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