20.11.2012 • News

Recht für Göttinger Professoren

Recht für Göttinger Professoren. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in drei Pilotverfahren entschieden, dass nach Überführung der Universität in eine Stiftungshochschule der Dienstherr nicht einfach gewechselt werden darf (Akt.Z.: 3 A 510/03, 3 A 57/04, 3 A 142/04).
Hintergrund: Seit Januar 2003 ist die Georg-August- Universität Göttingen nicht mehr in staatlicher Trägerschaft, sondern eine Stiftung des öffentlichen Rechts.
Damals wurden die Professoren per Verfügung in den Dienst der Stiftung übernommen, womit sie nicht mehr Beamte des Landes Niedersachsen sondern der Stiftungsuniversität sein sollten. Dagegen hatten die Professoren geklagt und jetzt Recht bekommen. Das Gericht erklärte, dass es für die entsprechenden Übernahmeverfügungen der Universität keine Rechtsgrundlage gab.

 

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