Teleradiologische Genehmigung für externen Anbieter
Ob schwerer Verkehrsunfall oder innere Blutung: In Notfällen entscheidet häufig jede Minute. Voraussetzung für die richtige Behandlung ist oft eine schnelle Auswertung von CT-Bildern.

Die Medius Kliniken können dabei künftig auf zusätzliche radiologische Unterstützung zurückgreifen – und nehmen damit eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein.
Gemeinsam mit dem Berliner Teleradiologie-Anbieter Radiology Advanced haben die Medius Kliniken erfolgreich eine teleradiologische Genehmigung umgesetzt. Nach Auskunft der zuständigen Behörde wurde damit erstmals in Baden-Württemberg im Raum Stuttgart eine Genehmigung für die Zusammenarbeit einer Klinik mit einem externen Teleradiologie-Anbieter erteilt.
Teleradiologie unterliegt in Deutschland klaren strahlenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie ist nach § 14 Strahlenschutzgesetz genehmigungspflichtig und wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde geprüft. In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien für den Strahlenschutz in den jeweiligen Regierungsbezirken zuständig.
Für Kliniken ist der Genehmigungsprozess anspruchsvoll, weil medizinische, technische, organisatorische und regulatorische Voraussetzungen ineinandergreifen müssen. Radiology Advanced begleitet Einrichtungen deshalb nicht nur bei der späteren Befundung, sondern bereits bei der strukturellen Vorbereitung teleradiologischer Versorgung: von der Prozessorganisation über die technische Anbindung bis zur vollständigen Dokumentation für die zuständigen Stellen.
Für Patienten kann genehmigte Teleradiologie einen lebenswichtigen Unterschied machen, wenn vor Ort kein Radiologe verfügbar ist. In Notfällen, nachts, am Wochenende oder in ländlichen Regionen ermöglicht sie den schnellen Zugriff auf fachärztliche Expertise, damit CT-, MRT- oder Röntgenuntersuchungen zeitnah befundet und weitere Behandlungsschritte ohne vermeidbare Verzögerung eingeleitet werden können.
Die Genehmigung hat über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung, weil sie zeigt, dass externe Teleradiologie auch in einem bislang zurückhaltenden Genehmigungsumfeld rechtssicher umsetzbar ist. Entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, belastbare technische Strukturen und eine vollständige Dokumentation der teleradiologischen Abläufe.









