
DGIM fordert konsequente Weiterentwicklung von Krankenhaus- und Notfallreform
Der Reformdruck im Gesundheitswesen duldet keinen Aufschub! Dies betont die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und begrüßt, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.









