12.04.2010 • Whitepaper
Kann ISO ein Reha-Zertifikat bleiben?

Rüdiger Herbold, Vorstand der Unternehmensberatung ZeQ
Seit Kurzem existiert die gesetzliche Vorgabe, dass Rehabilitationskliniken künftig nur dann von gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen belegt werden, wenn sie zertifiziert sind und wenn ihre Zertifizierung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt ist. Ulrike Hoffrichter sprach mit Rüdiger Herbold, Vorstand der Unternehmensberatung ZeQ AG in Mannheim, über die Situation, die sich daraus für die Rehakliniken ergibt...




