26.02.2026 • News

BVMed begrüßt positive Ethanol-Entscheidung

Der wissenschaftliche Ausschuss der EU für Biozidprodukte (BPC) hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 entschieden, dass „Ethanol zur Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln zugelassen werden kann“.

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BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll
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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt diese Entscheidung. „Das ist eine gute Nachricht für die medizinische Versorgung und den Infektionsschutz. Denn: Ethanol ist in der medizinischen Versorgung unverzichtbar“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Auf der Grundlage der BPC-Entscheidung wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nun eine Empfehlung an die Europäische Kommission im Zuge des Wirkstoffgenehmigungsverfahrens unter dem Biozidrecht richten.

Der BVMed hatte wiederholt vor den negativen Folgen einer Einschränkung der Ethanol-Verwendung in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln sowie in Produktionsprozessen gewarnt. Zuletzt hatte ein breites Bündnis unter anderem mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine- und Krankenhaushygiene (DGKH), dem Aktionsbündnis Patientensicherheit und der BAG-Selbsthilfe appelliert, den Infektionsschutz in Europa durch das aktuell laufende Biozid-Einstufungsverfahren nicht zu gefährden. Das Bündnis forderte die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck in Brüssel dafür einzusetzen, dass Ethanol weiterhin als sicherer und wirksamer Bestandteil von Desinfektionsmitteln zugelassen bleibt.

Dr. Marc-Pierre Möll: „Die BPC-Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um ein De-facto-Verbot von Biozidprodukten auf Ethanol-Basis zu verhindern. Das ist eine gute Nachricht für die Gesundheitsversorgung und Sicherheit von Patient*innen.“

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