Claudia Reich wird stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende
Rechtsanwältin Claudia Reich wird eine der zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie folgt am 9. Februar auf Rechtsanwalt Andreas Wagener, der nach vielen Jahrzehnten die DKG in den Ruhestand verlässt.

Reich bildet neben dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerald Gaß und seiner Stellvertreterin Prof. Dr. Henriette Neumeyer den dreiköpfigen DKG-Vorstand. Wie ihr Vorgänger wird Reich nicht nur den stellvertretenden Vorstandsvorsitz übernehmen, sondern auch die Leitungsposition der Rechtsabteilung. Zuvor war die 44-Jährige als Syndikusrechtsanwältin beim Gemeinsamen Bundesausschuss und als Partnerin in einer Leipziger Kanzlei für Medizinrecht tätig.
„Ich freue mich auf die neue Position bei der DKG und auf die Arbeit zur Unterstützung der stationären Versorgung. Nach der Arbeit im Rahmen des AMNOG-Verfahrens beim Gemeinsamen Bundesausschuss ist es mein Anliegen, weiterhin aktiv in der Selbstverwaltung mitzuwirken. Die Krankenhäuser im aktuellen Reformumfeld zu begleiten, die regulatorischen Vorgaben fortlaufend einem Realitätscheck zu unterziehen und an konstruktiven Lösungen für die Krankenhäuser mitzuarbeiten, sind zentrale Anliegen, um die Stellung der Krankenhäuser als eine der tragenden Säulen der Daseinsvorsorge zu stärken. Die rechtlichen Aspekte nun aus Trägersicht in die Debatten einzubringen und zugleich an der internen Entwicklung eines Trägerverbands mitzuwirken, sehe ich als große Herausforderung und echte Chance“, erklärt Reich.
„Mit Claudia Reich haben wir eine kompetente Juristin für unseren Verband gewinnen können, die ihr Fachwissen für die Krankenhäuser gewinnbringend anwenden wird. Wir haben ihre kluge, sachliche und konstruktive Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss über viele Jahre sehr geschätzt. An diese Qualität wollen wir anknüpfen – sowohl in der rechtlichen als auch in der Personalarbeit. Gerade die Personalentwicklung ist von zentraler Bedeutung, weil sie maßgeblich über die Zukunftsfähigkeit eines Trägerverbands im Gesundheitswesen entscheidet. Ich freue mich daher auch auf die Zusammenarbeit im Vorstand der DKG“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.874 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten und rund 23 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (2023). Bei 141 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen
















