GeDIG setzt wichtige Impulse für die Digitalisierung
Mit dem Referentenentwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen weiteren wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgelegt.

Die Initiative „Telemonitoring in die Regelversorgung“ des Deutschen Industrieverbands Spectaris begrüßt die Fortschritte, sieht jedoch weiterhin erheblichen Handlungsbedarf bei der strukturellen Verankerung von Telemonitoring in der Regelversorgung.
„Der GeDIG-Entwurf schafft wichtige Grundlagen für eine datengetriebene Gesundheitsversorgung und adressiert Telemonitoring erstmals sichtbar im Kontext digitaler Anwendungen. Gleichzeitig bleibt er aber hinter den Anforderungen zurück, die für eine systematische Integration in die Regelversorgung notwendig sind“, erklärt Tobias Gerlach, Sprecher der Spectaris-Initiative „Telemonitoring in die Regelversorgung“.
Die Initiative verweist in diesem Zusammenhang auf ihr Impulspapier „Telemonitoring in die Regelversorgung“ vom 20. März 2026, das zentrale Anforderungen und konkrete Vorschläge für eine nachhaltige Integration formuliert. Die darin enthaltenen Impulse sollten im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden.
Positiv bewertet Spectaris insbesondere die Fortschritte bei den technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Telemonitoring. Dazu zählen die verpflichtende Stärkung der Interoperabilität, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie verbesserte Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für Gesundheitsdaten.
Jedoch kritisiert Spectaris am vorliegenden Referentenentwurf, dass telemedizinisches Monitoring überwiegend indirekt über das bestehende Instrument der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) abgehandelt werden soll, anstatt eine eigene gesetzliche Definition zu erhalten und klar als regelhafte Leistung in der Versorgung – einschließlich Anspruch, Zugang und Vergütung – verankert zu werden.
„Die technischen Voraussetzungen entwickeln sich in die richtige Richtung. Interoperabilität, Datenverfügbarkeit und digitale Infrastrukturen sind entscheidende Enabler für Telemonitoring“, so Gerlach weiter. „Was jedoch weiterhin fehlt, ist die klare strukturelle Einbindung in die Versorgung.“
Die genannten Fortschritte bilden zwar eine wichtige Grundlage, berücksichtigen aus Sicht von Spectaris jedoch noch nicht alle zentralen Anforderungen des Impulspapiers. Dazu zählen insbesondere ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf Telemonitoring, die Integration in das Hilfsmittelverzeichnis, eine nachhaltige Vergütungsstruktur sowie klar definierte Rollen und Versorgungsprozesse. Auch Regelungen zu Delegation, hybriden Versorgungsmodellen und beschleunigten Bewertungsverfahren für Telemonitoring-Anwendungen sind im Entwurf bislang nicht vorgesehen.
„Das GeDIG ist ein wichtiger Schritt – aber es ist zunächst eine Leitplanke, kein Implementierungsinstrument“, betont Gerlach. „Damit Telemonitoring sein volles Potenzial für eine patientenzentrierte Versorgung entfalten kann, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen entlang des gesamten Versorgungspfads.“
Spectaris wird den weiteren Gesetzgebungsprozess eng begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Telemonitoring als fester Bestandteil der Regelversorgung im Sozialgesetzbuch V verankert wird.
Hier können Sie das Spectaris-Impulspapier „Telemonitoring in die Regelversorgung“ vom 20. März 2026 herunterladen.
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