08.09.2014 • News

Handel mit Software-Lizenzen rechtswidrig

Handel mit Software-Lizenzen rechtswidrig. Das Oberlandesgericht München hat am 8. August 2006 (Az. 6 U 1818/06) das Urteil des Landgerichts München I von Anfang des Jahres (Az. 7 O 23237/05) bestätigt, wonach der Handel mit gebrauchten Software- Lizenzen bzw. der Weiterverkauf von Software-Lizenzen an Dritte eine Verletzung des Urheberrechts darstellt und somit rechtswidrig ist.
Geklagt hatte der amerikanische Software-Hersteller Oracle International als Urheberrechteinhaber gegen usedSoft München in einem einstweiligen Verfügungsverfahren.
usedSoft hat sich auf den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen spezialisiert und mit dieser Geschäftsidee geworben.
Das Urteil ist rechtskräftig, enthält jedoch nur eine vorläufige Regelung, da in gleicher Sache beim Landgericht München I ein Hauptsacheverfahren anhängig ist (Az. 7 O 7061236/06).
Die rechtliche Seite dieser Vermögenswerte bleibt also vorerst mehr als umstritten und die entsprechenden Transaktionen potentiell risikoreich.
Die Experton Group, ICT-Wissensberater für Unternehmen, hat aufgrund verschiedener Anfragen zu dem Thema ihren Research in diesem Bereich verstärkt und rät interessierten Käufern, die den Gebrauchtmarkt als Alternative sehen, zwingend auf individuelle Einschränkungen in den Lizenzverträgen zu achten und den organisatorischen Aufwand im Rahmen des Beschaffungsmanagements in den Kaufpreis einzubeziehen.
Neben dem Angebot von gebrauchter Software sollten unbedingt auch Leasing- oder Mietoptionen analysiert werden.
Gegebenenfalls kann diese Form der Beschaffung die mittelfristige Investitionsplanung entlasten.

www.experton-group.de

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