
Neue Leitlinie der DGN und der DSG zur Sekundärprävention von Schlaganfällen erschienen
Die S2k-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke“ ist publiziert.

Die S2k-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke“ ist publiziert.

Eine in „Science“ publizierte Studie bestärkt die Hypothese, dass die Multiple Sklerose (MS) durch eine Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus (EBV) kausal ausgelöst werden könnte. Die Studie wertete longitudinal die Daten von 10 Mio. Angehörigen des US-Militärs aus. Die Infektion mit dem Erreger aus der Familie der Herpesviren erhöhte das MS-Risiko bei den US-Soldaten um das 32-Fache. Die Studiengruppe reißt an, dass eine zukünftige Impfung gegen EBV eine Option sein könnte, um die MS-Inzidenz potenziell zu senken. Moderna hat einen mRNA-Impfstoff gegen EBV entwickelt, er befindet sich derzeit in der ersten Phase der klinischen Prüfung. Doch viele Fragen bleiben offen.

„Die Neurologie muss weiterhin den Nerv der Zeit treffen!“

Seit 2008 schreibt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) den „Deutschen Medienpreis Neurologie“ aus, der anlässlich des DGN-Kongresses verliehen wird. Mit dem Preis werden einmal jährlich zwei Medienschaffende ausgezeichnet, die medizinisch, gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevante, laienverständliche und aufklärende Beiträge zu einem neurologischen Thema veröffentlicht haben. In diesem Jahr erhielten Karin Ewert („Planet Wissen“/WDR) und Dr. Astrid Viciano („Süddeutsche Zeitung“) die hohe Auszeichnung.

Zu den zahlreichen Preisen, die von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) an Persönlichkeiten vergeben werden, die sich in außergewöhnlichem Maße für die deutsche Neurologie oder die DGN verdient gemacht haben, gehören der DGN-Preis für das Lebenswerk und der Wissenschaftspreis der DGN.

Eine Anfang Oktober in „Neurology“ publizierte Studie erhob prospektiv die Prävalenz neurologischer Begleiterscheinungen bei hospitalisierten COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Erfasst wurden nur schwere neurologische Erkrankungen, hingegen keine „leichten“ neurologischen Begleitsymptome wie Geruchs- oder Geschmacksstörungen.