12.01.2011 • Top-Themen

Änderung der Innovationsklausel des DRG-Gesetzes: Neue Methoden sind unmittelbar abzurechnen

Durch die Änderung der Innovationsklausel in § 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) können Krankenhäuser nun auch unabhängig von der Verhandlung ihres Jahresbudgets neue Methoden abrechnen, somit unmittelbar einsetzen und dem Patienten zur Verfügung stellen.

Mit der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) im Februar hat der Bundesrat auch den Weg für Verbesserungen an der Innovationsklausel des DRG-Gesetzes frei gemacht. „Die beschlossene Änderung für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs) gibt den Krankenhäusern jetzt die Möglichkeit, die Erstattung innovativer Leistungen für den Patienten flexibel statt termingebunden bei den Krankenkassen zu beantragen“, erklärte daraufhin BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Hygiene

Hygienemaßnahmen
Microsite

Hygienemaßnahmen

Lesen Sie Anwendungsbeispiele und News zum Thema

Dossier Hygiene

Themenbereich Krankenhaushygiene
Zukunft der Hygiene

Themenbereich Krankenhaushygiene

Hintergrundberichte, Interviews und Produktneuheiten aus der Welt der Hygiene

Meist gelesen