Hygiene(mängel) – zwischen Verantwortung, Haftung und Strafbarkeit
Konsequente Umsetzung der Hygienevorschriften, regelmäßige Kontrollen des Hygieneplans und laufende Fortbildung können das zivil- und strafrechtliche Risiko erheblich verringern.
RA Johannes Kalläne, Fachanwalt für Medizinrecht, und Rain Lucia Pein, Medlegal Rechtsanwälte, Hamburg

Multiresistente Erreger stellen ein fortwährendes Problem für Krankenhäuser dar – mit potentiell lebensbedrohlichen Folgen für Patienten im Krankenhaus. Darauf weist das Nationale Referenzzentrum in seinem aktuellen Jahresbericht im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts (RKI) hin. Wird einem Krankenhaus vorgeworfen, eine Infektion durch einen Krankenhauskeim während einer Krankenhausbehandlung verursacht zu haben, steht nicht nur die medizinische Behandlung, sondern vor allem die Einhaltung der Hygienestandards in diesem Krankenhaus im Fokus der Ermittlungen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften liegt nicht allein bei dem medizinischen Personal, sondern maßgeblich bei der Krankenhausleitung und damit der Geschäftsführung. Versäumnisse können gravierende Folgen haben – von zivilrechtlicher Haftung bis hin zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
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