26.09.2019 • Top-Themen

AOK Bundesverband: Für mehr Arzneimittelsicherheit

Verunreinigte Wirkstoffe, gepanschte Krebsmedikamente, Arzneimittel mit unklarer Herkunft – die Häufung der Skandale hat das Vertrauen in die Arzneimittelversorgung beschädigt. Mit dem geplanten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sollen die vorhandenen Lücken geschlossen werden. „Das Gesetz ist der absolut richtige Schritt und enthält viele gute Regelungen, um die Sicherheit von Arzneimitteln zu verbessern,“ findet Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Beispielsweise, indem es die Koordinationsfunktion und Rückrufkompetenzen der Bundesbehörden sowie die Überwachung und Kontrollen durch die Landesbehörden stärke und erstmals auch Schadenersatzansprüche bei Rückrufen regele.

Insbesondere im Bereich der Krebsarzneimittel gingen manche der Regelungen jedoch noch nicht weit genug. Litsch: „Vor allem bei Krebsmedikamenten können Überwachungslücken verheerende Auswirkungen haben. Deswegen muss es in diesem Bereich unangemeldete Prüfungen geben, bei denen Arzneimittelproben untersucht werden.“

Positiv hingegen sei, dass sich bei der Nutzenbewertung der oft beschleunigt oder unter besonderen Umständen zugelassenen Arzneimittel für seltene Erkrankungen etwas bewege. „Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält weiterführende Möglichkeiten, anwendungsbegleitende Daten einzufordern und die Erstattung durch die Krankenkassen auf die Leistungserbringer einzuschränken, die dem nachkommen. Das lässt mich hoffen, dass wir auch an anderen Stellen noch mehr für die Patienten erreichen können“, so Litsch.

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