07.05.2019 • Top-Themen

Medizinische Versorgungszentren nicht gefährden

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen Patienten schneller und besser mit Arztterminen versorgt werden. Doch die beabsichtigten Regelungen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden genau das nicht erreichen. Ärzte, die aus einem MVZ ausscheiden, sollen nur noch nachbesetzt werden können, wenn nach der Bedarfsplanung freie Arztsitze vorhanden sind - so will es der Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium. „Eine solche Regelung bedeutet für MVZ in Krankenhausträgerschaft fast das Aus. Die Neubesetzungen müssen jedes Mal durch eine Bedarfsprüfung bestätigt werden. Das bedeutet einen großen bürokratischen Aufwand und gefährdet die Planungssicherheit. Die Besonderheit der MVZ ist eben das Zusammenspiel der unterschiedlichen Disziplinen. Und dies muss gesichert werden. Aber mit der neuen Regelung werden MVZ, die sich in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung einbringen, im Prinzip ausgeschlossen, denn hier sind die Disziplinen verpflichtender Bestandteil der Versorgung", betont Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Die vom Bundesrat zum Gesetz gemachten Vorschläge sind ebenfalls problematisch. So sollen Krankenhäuser zukünftig nur noch dann zur Gründung eines MVZ berechtigt sein, wenn das Krankenhaus auch für die stationäre Patientenbehandlung einen fachgebundenen Versorgungsauftrag hat. „Diese Regelungen zusammengenommen bedeuten deutliche Einschränkungen für die in den vergangenen Jahren aufgebauten patientenfreundlichen intersektoral arbeitenden Versorgungsstrukturen. Wenn man bedenkt, dass Krankenhäuser vielfach ganze Bereiche, wie Radiologien, in MVZ eingebracht haben, um unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden und die Versorgung besonders in ländlichen Gebieten zu sichern, bewirkt das TSVG an dieser Stelle genau das Gegenteil seiner Zielsetzung. Es verschlechtert nämlich die Versorgung", so Georg Baum.
 

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