Über die Haftung bei Patientenunfällen

Ein verbreitetes Missverständnis in Pflegeeinrichtungen ist: „Wenn dem Patienten / Bewohner etwas passiert, was man durch freiheitsentziehende Maßnahmen (feM) hätte verhindern können, dann muss man haften.“ Dr. jur. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sowie Mitbegründer und seither der „juristische Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges, hat nachfolgend für unseren Blog (www.pflege-today.de ) diese Aussage näher beleuchtet.













