10.02.2025 • News

Ab Juli 2025 Pflicht: TI für Pflegeeinrichtungen

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) wird ab Juli 2025 für Pflegeeinrichtungen zur Pflicht.

Foto: Bundesdruckerei
Foto: Bundesdruckerei

Die TI bringt viele Vorteile: Sie reduziert Bürokratie, ermöglicht den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten und optimiert die Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Apotheken.

Für den Anschluss benötigen Sie einen Institutionsausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die Kosten für die Ausweise können Sie sich erstatten lassen. Die Karten – SMC-B und eHBA – erhalten Sie bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.Jetzt anschließen.

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