12.08.2010 • News

Arzneimittel-Festbeträge: Die Entscheidung fällt Ende August

Der Gemeinsame Bundesausschuss fasste am 17. September 2009 und am 25. Januar 2010 Beschlüsse zu Festbetragsgruppen. Der GKV-Spitzenverband schlägt für drei dieser Gruppen aktuell nochmals konkrete Festbeträge vor.

Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und zwei Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei Schmerzen und Fieber sowie zur Behandlung der renalen Anämie und von Lungenerkrankungen.
Zu diesen drei Festbetragsvorschlägen führt der GKV-Spitzenverband ein erneutes, gesetzlich vorgesehenes Stellungnahmeverfahren mit aktualisierten Anhörungsunterlagen durch. Nach dem Stellungnahmeverfahren in der Zeit vom 07. Juli bis 03. August 2010, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Ende August 2010 seine endgültige Entscheidung treffen. Danach können die Festbeträge zum 1. November in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 55 Mio. € durch die neuen Festbeträge.

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