01.09.2010 • News

Aufwand gerechtfertigt?

98% der Klinikrechnungen bleiben unbeanstandet, bestätigten die Krankenkassen, so Bernd Krämer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH), und verweist auf die Ende Mai von der Techniker Krankenkasse (TK) veröffentlichten Zahlen.

Die Techniker Krankenkasse hatte erklärt, dass sie 2009 von 53.000 Krankenhausrechnungen ca. 7,5% durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) habe prüfen lassen und eine Rechnungskürzung in 2,1% der Fälle erfolgt sei. Bei diesen handelt es sich nicht automatisch um fehlerhafte Abrechnungen des Krankenhauses, sondern oft bleibt es bei unterschiedlichen Ansichten zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.

Bei der überwiegenden Zahl der Prüfungen handelt es sich darum, ob Patienten überhaupt hätten ins Krankenhaus aufgenommen werden sollen bzw. ob sie früher hätten entlassen werden können. Diese von den Kassen als überflüssig eingestuften Leistungen wurden von den Krankenhäusern für notwendig erachtet. Auch das Abrechnungssystem selbst lässt mit seinen mehr als 13.000 Diagnose- und 27.000 Prozedurenschlüsseln Interpretationsspielräume zu, die von beiden Parteien teilweise unterschiedlich genutzt werden.

Das Prüfergebnis der TK entspricht einer durchschnittlichen Rechnungskürzung von 58,49 €. Für die zu Unrecht geprüften Rechnungen hat sie eine Aufwandspauschale von 300 € zu entrichten, mithin fast 900.000 €, der den Effekt der Rechnungskürzung entsprechend reduziert. Völlig unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung die Kosten des MDK sowie der Verwaltungsaufwand der TK, die ihr durch Prüfungen entstehen. Diese sind nicht zu beziffern, da sie nicht gesondert ausgewiesen werden.

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