19.10.2026 • News

GRC begrüßt gesetzliche Verankerung lebensrettender Maßnahmen

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen.

GRC begrüßt gesetzliche Verankerung lebensrettender Maßnahmen
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Zu den zentralen Maßnahmen gehören die telefonische Anleitung zur Reanimation („Telefonreanimation“) durch die Rettungsleitstellen, die Vernetzung mit App-basierten Ersthelfersystemen sowie die Erfassung öffentlich zugänglicher automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in einem bundesweiten Kataster. Damit werden entscheidende Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand schneller zu helfen und ihre Überlebenschancen deutlich zuverbessern.

Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC) begrüßt diese gesetzliche Verankerung ausdrücklich. Die Maßnahmen entsprechen langjährigen Forderungen des GRC. Entscheidend wird nun sein, dass sie zügig, qualitätsgesichert und flächendeckend umgesetzt werden.

„Diese seit Langem von uns geforderten Maßnahmen werden das Überleben der Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand ganz entscheidend verbessern“, sagt Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC.

Jede Minute zählt: Wiederbelebung muss sofort beginnen

Ein plötzlicher Herz-Kreislaufstillstand ist ein lebensbedrohlicher Notfall, bei dem das Herz seine Pumpfunktion einstellt und das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. In Deutschland sind jährlich mehr als 100.000 Menschen davon betroffen. Entscheidend für das Überleben und die Vermeidung schwerer neurologischer Schäden ist, dass sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird.

Bereits nach wenigen Minuten ohne ausreichende Sauerstoffversorgung drohen irreversible Hirnschäden. Der Rettungsdienst kann diese kritische Zeitspanne allein nicht überbrücken. Deshalb müssen die Wiederbelebungsmaßnahmen möglichst unmittelbar nach dem Kollaps beginnen – noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Telefonreanimation und smartphonebasierte Ersthelfersysteme setzen genau hier an: Sie ermöglichen es, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken und die Versorgung des Gehirns durch frühzeitige Herzdruckmassage aufrechtzuerhalten. So können sie die Überlebenschancen sehr erheblich steigern.

Telefonreanimation: Lebensrettende Anleitung direkt am Notruf

Bei der Telefonreanimation leiten Mitarbeitende der Rettungsleitstelle Anrufende unmittelbar nach dem Erkennen eines möglichen Herz-Kreislaufstillstands telefonisch zur Wiederbelebung an. Sie erklären, wie die Herzdruckmassage durchgeführt wird, und unterstützen die Helfenden dabei, ohne vermeidbare Verzögerung mit den lebensrettenden Maßnahmen zu beginnen.

Die telefonische Anleitung ist besonders wichtig, weil viele Menschen bei einem Herz-Kreislaufstillstand zunächst unsicher sind oder Sorge haben, etwas falsch zu machen. Eine klare, strukturierte Anleitung kann diese Hemmschwelle überwinden und dafür sorgen, dass die Wiederbelebung schnell beginnt.

Marc Gistrichovsky, Leiter der GRC-Arbeitsgruppe „Telefonreanimation“, betont die Bedeutung dieser Maßnahme: „Die sogenannte ‚number needed to treat‘ liegt dabei bei 7 bis 10. Die Leitstelle muss die telefonische Reanimation also sieben- bis zehnmal durchführen, um ein zusätzliches Menschenleben zu retten. Das zeigt, wie hochwirksam diese Maßnahme ist. Eine frühzeitige Wiederbelebung ist für das Überleben und die neurologische Erholung entscheidend.“

Mit der gesetzlichen Verankerung wird die Telefonreanimation als Standard in den Rettungsleitstellen vorgesehen. Nun müssen die erforderlichen personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die telefonische Anleitung bundesweit zuverlässig funktioniert.

Ersthelfersysteme: Helfende aus der Nachbarschaft alarmieren

Auch smartphonebasierte Ersthelfersysteme können die Überlebenschancen entscheidend verbessern. Dabei registrieren sich Menschen mit entsprechender Wiederbelebungsschulung freiwillig in einer App. Meldet eine Leitstelle einen Herz-Kreislaufstillstand, können registrierte Ersthelfende in der Nähe parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden.

Da sie sich häufig näher am Notfallort befinden, können sie sehr oft bereits mit der Wiederbelebung beginnen, bevor der Rettungsdienst eintrifft. So wird das therapiefreie Intervall verkürzt – eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gutes Behandlungsergebnis.

Professor Michael Müller, Leiter der GRC-Arbeitsgruppe „Smartphone rettet Leben – Ersthelfersysteme“, erklärt: „Diese Ersthelfenden erreichen die Betroffenen in vielen Fällen deutlich früher als der Rettungsdienst und überbrücken die Zeit bis zu dessen Eintreffen mit Wiederbelebungsmaßnahmen.“

Die Systeme können mehrere Ersthelfende mit unterschiedlichen Aufgaben zum Einsatzort führen. Dazu gehören die Herzdruckmassage, gegebenenfalls die Beatmung und – sofern dies ohne Verzögerung der Wiederbelebung möglich ist – die Beschaffung eines AED (automatisierter externer Defibrillator). Die koordinierte Zusammenarbeit der Helfenden unterstützt eine schnelle und strukturierte Erstversorgung.

Der GRC setzt sich dafür ein, dass Ersthelfersysteme bundesweit verfügbar sind, nach einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten und zuverlässig mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden.

AED-Kataster: Defibrillatoren schneller verfügbar machen

Ein weiterer wichtiger Baustein der Reform ist die bundesweite Erfassung öffentlich zugänglicher AED in einem einheitlichen Kataster und deren digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen. Dadurch können Leitstellen und alarmierte Ersthelfende schneller erkennen, wo sich ein geeigneter Defibrillator befindet.

Ein AED kann bei bestimmten Herzrhythmusstörungen durch einen kontrollierten Stromimpuls dazu beitragen, einen normalen Herzrhythmus wiederherzustellen. Er ergänzt die sofortige und ununterbrochene Herzdruckmassage, ersetzt sie aber in keinem Fall.

Für Laien gilt deshalb: Die Wiederbelebung darf nicht verzögert oder unnötig unterbrochen werden, um einen Defibrillator zu holen oder einzusetzen. Wenn mehrere Helfende vor Ort sind, kann eine Person einen AED beschaffen, während die anderen die Herzdruckmassage kontinuierlich fortsetzen. Alleinhelfende sollten den Anweisungen der Leitstelle folgen.

Bei Erwachsenen steht für Laien die sofortige, intensive und möglichst ununterbrochene Herzdruckmassage im Vordergrund. Wer in der Beatmung geschult ist und sich dazu in der Lage fühlt, sollte die Wiederbelebung entsprechend den Anweisungen der Leitstelle und den geltenden Empfehlungen durchführen.

Jetzt kommt es auf die Umsetzung an

Mit dem Beschluss des Bundestages ist ein wichtiger gesundheitspolitischer Schritt erreicht. Die tatsächliche Wirkung der Reform hängt jedoch davon ab, dass die vorgesehenen Maßnahmen überall in Deutschland zuverlässig funktionieren: durch qualifizierte Mitarbeitende in den Leitstellen, leistungsfähige digitale Schnittstellen, gut koordinierte Ersthelfersysteme und aktuelle Daten zu öffentlich zugänglichen AED.

Der GRC fordert deshalb, die Umsetzung konsequent voranzutreiben und die Qualität sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen systematisch zu überprüfen. Ziel muss sein, dass Menschen mit einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand unabhängig von ihrem Wohnort bundesweit möglichst schnell Wiederbelebung erhalten.

Jede Minute zählt. Jede begonnene Wiederbelebung kann den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen.

Die gesetzliche Verankerung von Telefonreanimation, Ersthelfersystemen und AED-Katastern schafft dafür eine wichtige Grundlage. Nun müssen die Möglichkeiten in der Praxis konsequent genutzt werden.

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