24.03.2011 • News

Krankenhäuser begrüßen Infektionsschutzänderungsgesetz - Förderprogramm notwendig

"Die Krankenhäuser in Deutschland begrüßen die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele, Hygiene und Infektionsschutz in Praxen und Kliniken zu stärken", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, anlässlich der 1. Lesung des Infektionsschutzänderungsgesetzes.

Baum bekräftigte, dass die Kliniken bereit seien, die Erwartungen und Anforderungen, die das Gesetz an die Krankenhäuser richte, zu erfüllen. Allerdings könne die erforderliche personelle Aufstockung nicht ohne ausreichende Übergangsfristen realisiert werden, erläuterte er und forderte: "Die Krankenhäuser brauchen ein finanzielles Förderprogramm für die notwendige massive Personalaufstockung. Die Mehrkosten für die Krankenhäuser sind auf ca. 400 Mio. € zu beziffern."

Die Kliniken stellten sich auch der vorgesehenen Verpflichtung zur Veröffentlichung von Infektionsdaten, so Baum weiter. Allerdings solle dies bürokratiearm erfolgen. Die bislang im Zweijahres-Rhythmus zu veröffentlichenden umfassenden Qualitätsberichte nur wegen des Infektionsdatenblattes jährlich einzufordern, sei ein unangemessen hoher Bürokratie- und Kostenaufwand für die Kliniken. "Hier muss die jährliche Veröffentlichung der Infektionsdaten ausreichen", forderte Baum.

Anbieter

Logo:

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Wegelystr. 3
10623 Berlin
Deutschland

Kontakt zum Anbieter







Labor & Diagnostik

Biomarker
Labor & Diagnostik

Biomarker

Innovationen und Hintergrundberichte zu technologischen Fortschritten, die neue Wege eröffnen

Entlassmanagement

Entlassmanagement
Patientenversorgung

Entlassmanagement

Was passiert nach dem Krankenhausaufenthalt? Studien, Hintergrundberichte und Interviews zum Thema

Meist gelesen

Photo
Anzeige • News • E-Health

Sparen, ohne die IT abzuhängen

Zwischen Sparzwang und Digitalisierungsdruck: Warum viele Kliniken ihre IT-Budgets neu denken müssen und welche Rolle gebrauchte Lizenzen dabei spielen.