10.06.2014 • News

Selbstverpflichtungserklärung zu manipulationsfreier Software

Selbstverpflichtungserklärung zu manipulationsfreier Software. Der VDAP hat in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung der Öffentlichkeit eine „Selbstverpflichtungserklärung zu Arzneimittel- Informationsangeboten in Arztinformationssystemen“ vorgestellt.
Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Hersteller von Praxissoftwaresystemen ausdrücklich, bestimmte Grundsätze bei der Bereitstellung von Arzneimittel-Informationsangeboten einzuhalten.
Die Selbstverpflichtungserklärung unterstreicht das Selbstverständnis der Anbieter von Arztinformationssystemen als Dienstleister für Ärzte und Partner der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
In dem Dokument wird deutlich, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung zur Unterstützung der Tätigkeit der Ärzte im besonderen Maße bewusst sind.
Der VDAP wünscht sich, dass alle Unternehmen der Arztsoftwareindustrie dieser Selbstverpflichtung nunmehr beitreten und wird gerne gemeinsam mit den Kven und der KBV an diesem Ziel arbeiten.
Für jeden Anbieter von Arztsystemen sollte es geradezu eine Selbstverständlichkeit sein, sich an die Inhalte der Freiwilligen Selbstverpflichtung zu halten.

www.vdap.de

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