
Laborärzte: Gültigkeit der Coronavirus-Testverordnung in den Herbst verlängern
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) spricht sich für die Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung aus, die am 31. März ausläuft. Wenn der über die Krankenbehandlung hinausreichende Testanspruch in den Herbst 2022 fortgeführt werde, könne die Entwicklung des Infektionsgeschehens auch mittelfristig überwacht und eingedämmt werden, so der BDL.






































